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Hygienerichtlinie
für die Herstellung von nicht sterilen pharmazeutischen Zubereitungen in der Apotheke
vom 19. Januar 2000 in der revidierten Fassung vom 25.11.2002 (
PDF-Version)
Präambel Hygienemaßnahmen
sind integraler Bestandteil des sicheren Herstellungsprozesses. Bei der Herstellung
pharmazeutischer Zubereitungen sind geeignete Maßnahmen zur Gewährleistung
ihrer mikrobiologischen Qualität zu treffen. Mikrobiell kontaminierte Produkte
können verderben und bei Gebrauch den Anwender schädigen. Eine
Empfehlung für die mikrobielle Reinheit pharmazeutischer Produkte gibt das
Europäische Arzneibuch mit Abschnitt 5.1.4 "Mikrobiologische Qualität
pharmazeutischer Zubereitungen" (7, 10). Weitere Dokumente sind die Leitlinien
für die "Gute Herstellungspraxis" pharmazeutischer Produkte im
PIC-GMP-Leitfaden (16) mit ergänzenden Leitlinien (17) für Liquida,
Cremes, Salben und für andere Arzneizubereitungen sowie die Richtlinien für
die Gute Apothekenpraxis in Europa (29). Die Arzneimittelgesetze, Apothekenbetriebsverordnungen
und vergleichbare Rechtsnormen mitteleuropäischer Staaten (3, 9, 15, 24,
25) fordern einen hygienisch einwandfreien Zustand der Herstellungsräume
und kontrollierte Herstellungsabläufe. Alle Richtlinien können
nur auf Schwerpunkte hinweisen. Musteranweisungen haben immer orientierenden Charakter,
sie müssen betriebsspezifisch angepasst und ergänzt werden. Die Umsetzung
der Vorgaben muss durch den Arbeitenden direkt an der Arbeitsstelle mit dem Streben
nach bester Effektivität erfolgen. Dazu sind praktische Erfahrung in der
Arbeitsabfolge, Kenntnisse in Mikrobiologie und Hygiene und hohe persönliche
Motivation erforderlich. Ziel sollte für jeden Mitarbeiter die ständige
Verbesserung der Sicherheit und Effektivität des Arbeitsprozesses sein. 1
Geltungsbereich Die Richtlinie dient zur Information und als Empfehlung
für die Herstellung pharmazeutischer Zubereitungen der Kategorien 2 und 3
(7) in den Bereichen Rezeptur und Defektur in der Apotheke. Für die Herstellung
steriler Arzneimittel und Zytostatika sind weitergehende Maßnahmen erforderlich.
Ebenso ist die Bearbeitung von Teedrogen betrieblich gesondert zu regeln. Die
Entnahme, Untersuchung und Verarbeitung von Körperflüssigkeiten ist
ebenfalls gesondert betrieblich zu regeln. 2
Verantwortung Verantwortlich für die Anleitung und Kontrolle auf dem
Gebiet der Hygiene ist der Apothekenleiter. Mit der Durchführung und Kontrolle
kann ein geeigneter Mitarbeiter beauftragt werden. Alle Mitarbeiter sind verpflichtet,
das betriebliche Hygienekonzept einzuhalten und zur Verbesserung des Hygienestatus
beizutragen. 3 Raumhygiene Für die
Herstellung ist ein räumlich abgetrennter Bereich anzustreben. Der Herstellungsbereich
ist ständig in einem sauberen und ordentlichen Zustand zu halten. Die Größe
des Herstellungsbereiches muss angemessen sein (siehe Glossar). Wände, Decken,
Fußböden und Arbeitsflächen im Herstellungsbereich müssen
glatte Oberflächen haben und gut zu reinigen sein. Der Herstellungsbereich
ist nach Reinigungs- und Desinfektionsplänen zu reinigen. In Herstellungsräumen
und -bereichen sollten sich nur Personen aufhalten, die dort entsprechende Tätigkeiten
ausführen. Im Herstellungsbereich werden keine Teedrogen und keine Lebensmittel
be- oder verarbeitet, verpackt oder gelagert. 4 Geräte Im
Herstellungsbereich sollen nur diejenigen Geräte und Materialien aufbewahrt
werden, die für die Herstellung notwendig sind. Geräte sind grundsätzlich
nur für den Zweck zu verwenden, für den sie im Herstellungsablauf vorgesehen
sind. An produktberührenden Teilen ist - vorzugsweise unmittelbar vor dem
Gebrauch - Keimarmut durch Desinfektion mit Alkohol-Wasser-Mischungen geeigneter
Konzentration [zum Beispiel 2-Propanol 70 Prozent (V/V)] oder durch andere adäquate
Maßnahmen sicherzustellen. Für Maschinen und Geräte müssen
spezifische Reinigungsvorschriften vorhanden sein. 5
Personalhygiene Es muss sichergestellt werden, dass keine Personen im Herstellungsbereich
arbeiten, die an ansteckenden Krankheiten leiden oder offene Verletzungen der
Haut an unbedeckten Körperstellen haben. So keine produktspezifischen Vorgaben
vorhanden, sind die Hände unmittelbar vor den Herstellungsarbeiten und nach
jeder Arbeitsunterbrechung zu reinigen und gegebenenfalls zu desinfizieren. Bei
Verwendung unsteriler Handschuhe sind diese zu desinfizieren. An den Waschplätzen
müssen Spender mit hautschonender Waschlotion und mit Desinfektionsmittellösung
sowie Einmalhandtücher zur Verfügung stehen. Bei allen Herstellungsvorgängen
ist Hygienekleidung zu tragen. Spezielle Maßnahmen der Personal- und Wäschehygiene
sind in Anweisungen gemäß Hygieneplan festzulegen.. 
Foto:
LQS GmbH, Eschborn 6 Herstellung Alle Herstellungsvorgänge
sind in dem dafür bestimmten Bereich zügig und möglichst ohne Unterbrechung
durchzuführen. Sind Unterbrechungen nicht zu vermeiden, müssen offene
Produkte in geeigneter Weise abgedeckt werden. Soweit geeignet, sind für
die Herstellung weitgehend geschlossene Systeme zu bevorzugen. Das offene Produkt
darf nicht mit den bloßen Händen berührt werden. Am offenen Produkt
darf nicht geniest, gehustet und gesprochen werden. Vorratsgefäße sollen
nicht länger offen stehen, als für den Arbeitsablauf nötig ist. Von
den Patienten zurückgebrachte Gefäße und Originalrezepte sind
wegen der Kontaminationsgefahr nicht in den Herstellungsbereich zu verbringen. 7
Ausgangsstoffe Der erforderliche Hygienestatus ist möglichst bei Bezug
der Ausgangsstoffe sicherzustellen; bei Bedarf sind Maßnahmen zur Keimzahlverminderung
anzuwenden. Es ist darauf zu achten, dass Ausgangsstoffe bei der Entnahme von
Proben und von Teilmengen in ihrem Reinheitsstatus nicht verschlechtert werden. Der
mikrobiellen Reinheit von Wasser ist größte Aufmerksamkeit zu widmen.
Für die Gewinnung, Aufbewahrung und Lagerung von Wasser als Arzneimittelbestandteil
ist betriebsspezifisch eine gesonderte Arbeitsanweisung zu erstellen, welche die
Forderungen des Arzneibuches berücksichtigt und gegebenenfalls abweichende
Regelungen begründet. Primärverpackungen der Arznei- und Hilfsstoffe
sind vor dem Einbringen dieser Stoffe in den Herstellungsbereich zu reinigen,
Sekundärverpackungen sind vor dem Einbringen in den Herstellungsbereich zu
entfernen. Wiederverwendbare Standgefäße sind vor jeder Neufüllung
zu reinigen und zu desinfizieren beziehungsweise zu sterilisieren. nach
oben 8 Abgabebehältnisse Das
Abgabebehältnis ist ein wesentlicher Bestandteil anwendungsfertiger Produkte
und darf die Stabilität von Produkten nicht unzulässig beeinflussen.
Es soll eine für den Anwender hygienische Entnahme und einfache Applikation
ermöglichen. Es ist so zu wählen, dass auch bei der Anwendung und während
der Anwendungszeit die Produktqualität gewährleistet ist. Zur Verpackung
halbfester Zubereitungen sind vorzugsweise innenschutzlackierte Aluminiumtuben
oder Spenderdosen mit kleiner Entnahmeöffnung einzusetzen. Packmittel sollten
in nicht angebrochenen Vertriebseinheiten bezogen werden, deren Qualität
durch Prüfzertifikate belegt ist. Angebrochene Packmittelgebinde sind so
zu lagern, dass eine nachträgliche Kontamination ausgeschlossen wird. Die
Wiederverwendung von Abgabebehältnissen ist grundsätzlich auszuschließen.
Für eine ausnahmsweise Wiederverwendung, zum Beispiel Glasflaschen, sind
detaillierte Anweisungen zur Reinigung und Sterilisation beziehungsweise Desinfektion
außerhalb des Herstellungsbereiches sowie zur Lagerung zu erstellen. 
Foto: LQS GmbH, Eschborn
9 Abfallbeseitigung Abfälle
sind in geeigneten Behältern mit Einhängebeuteln zu sammeln und täglich
zu entsorgen. Die Abfallbehälter sollen während der Herstellung nicht
mit den Händen berührt werden. 10 Schulung
und Fortbildung In der Apotheke ist mindestens einmal pro Jahr eine interne
Schulung auf dem Gebiet der Betriebshygiene durchzuführen. Neue Mitarbeiter
sind mit dem Hygienekonzept vertraut zu machen. Gegenstand der Schulung
sollte sein: o Wiederholung und Festigung der Grundkenntnisse o Veränderungen
durch technische Entwicklung o Betriebliche Untersuchungsergebnisse
o Betriebsspezifische Arbeitsanweisungen o Neuere Darstellungen aus der Fachliteratur.
Die Schulung ist von den Teilnehmern zu bestätigen. 11
Dokumentation Wichtige Arbeitsanweisungen müssen betriebsspezifisch dokumentiert
sein, insbesondere: o Reinigungs- und Hygieneplan o Maßnahmen zur Personalhygiene
o Umgang mit Wasser für pharmazeutische Zwecke Es kann sinnvoll sein,
einzelne Hygienemaßnahmen in Herstellungsanweisungen und Betriebsanweisungen
für Geräte zu integrieren. Laufend sollten dokumentiert werden: o
ständig zu wiederholende Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen (Art der Maßnahme,
Datum, Signum) o Wartungs- und Reinigungsvorgänge für Wasseraufbereitungsanlagen
o Schulungen und Fortbildungsmaßnahmen auf dem Gebiet der Betriebshygiene.
12 Selbstinspektion und Hygiene-Monitoring Anhand
der Checkliste sollten mindestens einmal pro Jahr Selbstinspektionen zur Betriebshygiene
stattfinden. Der Erfolg der Hygienemaßnahmen sollte durch mikrobiologische
Untersuchungen nachgewiesen werden. 
Foto: LQS GmbH, Eschborn
13 Anlagen o Glossar
und Definitionen o Muster-Hygieneplan I - Personalhygiene o Muster-Hygieneplan
II - Reinigungs- und Desinfektionsplan: Geräte, Herstellungsräume und Einrichtung
o Muster-Checkliste zur Selbstinspektion und Sicherung des betrieblichen
Hygienekonzeptes 14 Mitgeltende Normen, Referenzdokumente und Literatur Bei
regelmäßig aktualisierten Werken ist die jeweils geltende Fassung zu
berücksichtigen. | 1. | Ausschuss
"Arzneimittel-, Apotheken- und Gefahrstoffwesen" der Arbeitsgemeinschaft
der Leitenden Medizinalbeamten der Länder, Pharmazeutische Begriffsbestimmungen
neu gefasst, Bundesgesundhbl. 35 (1992) 158.. | | 2. |
Aye, R.-D., Graeber, B.: Hygienemaßnahmen in der Apotheke, Dtsch. Apoth.
Ztg. 130 (1990) 2117-2124. | | 3. | Bundesgesetz
vom 2. März 1983 über die Herstellung und das Inverkehrbringen von Arzneimitteln
(Arzneimittelgesetz) der Bundesrepublik Österreich. | | 4. |
Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (Hrsg.), Neues Rezeptur-Formularium
(NRF), Abschnitt I.2.7. Hygiene, Loseblattsammlung auf dem Stand der 18. Erg.
2001, Govi-Verlag Pharmazeutischer Verlag, Frankfurt/Main / Deutscher Apotheker-Verlag,
Stuttgart. | | 5. | Desinfektionsmittel-Kommission
der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM), Desinfektionsmittel-Liste
der DGHM. Stand 4.2.2002, mhp Verlag, Wiesbaden, 2002. | | 6. | Felsing,
H.-H., Kaitzis, G., Hygienepläne für ambulant-operative Praxen, Dt.
Derm. 45 (1997) 827-834. | | 7. | Europäisches
Arzneibuch. Amtliche deutsche Ausgabe, Text 5.1.4., Deutscher Apotheker Verlag,
Stuttgart / Govi-Verlag, Eschborn. Anmerkung: Die amtliche deutsche Fassung
steht hier stellvertretend auch für die amtlichen Ausgaben des Europäischen
Arzneibuches in der Bundesrepubik Österreich und in der Schweiz. |
| 8. |
Könemann, A., Sonnenschein, B., Planung und Erstellung eines Hygienekatasters
in der pharmazeutischen Industrie, Pharm. Ind. 60 (1998) 795-800. |
| 9. | Gesetz über
den Verkehr mit Arzneimitteln (Arzneimittelgesetz - AMG) der Bundesrepublik Deutschland,
insbesondere §§ 54 und 55 AMG. | | 10. |
Gay, M., Mikrobiologische Reinheit der Arzneipräparate, Schweiz. Apoth. Ztg.
131 (1993) 581-584. | | 11. | Kommission
des Bundesgesundheitsamtes "Erkennung, Verhütung und Bekämpfung
von Krankenhausinfektionen", Anforderungen der Hygiene an die funktionelle
und bauliche Gestaltung und den Betrieb von krankenhauseigenen und das Krankenhaus
versorgenden Apotheken, Bundesgesundhbl. 32 (1989) 30-31. | | 12. | Kommission
Deutscher Arzneimittel-Codex, DAC-Anlage H. Qualität von Behältnissen
aus Glas, und DAC-Probe 16. Prüfung von Behältnissen auf mikrobielle
Verunreinigung, in Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (Hrsg.),
Deutscher Arzneimittel-Codex (DAC), Loseblattsammlung mit Stand vom 1.11.2002
Fassung, Govi-Verlag Pharmazeutischer Verlag, Frankfurt/Main / Deutscher Apotheker-Verlag,
Stuttgart. | | 13. | Lingnau,
J. (Hrsg.), Hygieneunterweisung im Pharma-Betrieb, Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft,
Stuttgart, 1991. | | 14. |
Robert Koch-Institut - Bundesinstitut für Infektionskrankheiten und nicht
übertragbare Krankheiten, Liste der vom Robert Koch-Institut geprüften
und anerkannten Desnfektionsmittel und -verfahren. 14. Ausgabe vom 31.05.2002 |
| 15. | Pharmacopoea
Helvetica, vom Schweizerischen Bundesrat erlassene Deutsche Ausgabe, Eidgenössisches
Departement des Innern (Hrsg.), Eidgenössische Drucksachen- und Materialzentrale,
Bern. | | 16. |
PIC, Bekanntmachung des Leitfadens einer Guten Herstellungspraxis für pharmazeutische
Produkte der Pharmazeutischen Inspektions-Convention (PIC-GMP-Leitfaden) vom 10.8.1990,
BAnz. Nr. 214a (1990). | | 17. |
PIC, Bekanntmachung von ergänzenden Leitlinien zum Leitfaden einer Guten
Herstellungspraxis der Pharmazeutischen Inspektions-Convention (PIC). Ergänzende
Leitlinien für die Herstellung von Liquida, Cremes und Salben, Pharm. Ztg.
137 (1992) 917. | | 18. |
Rotter, M., Händehygiene, Haut- und Schleimhautdesinfektion, Krankenhauspharmazie
10 (1989) 422-426. | | 19. | Scheer,
R., Mikrobiologische Prüfverfahren im Apothekenmaßstab. Tips für
hygienisch einwandfreies Arbeiten, Dtsch. Apoth. Ztg. 127 (1987) 1523-1528. |
| 20. | Schmidt,
M., Produktionshygiene - auch in Rezeptur und Defektur, PTA heute 6 (1992) 250-253. |
| 21. | Schöffling,
U., Arzneimittelherstellung. Wie lässt sich der Keimgehalt verringern?, PTA
heute 1 (1987) 16-20 u. 100-107. | | 22. | Schüller,
F., Hygiene in der Rezeptur, Dtsch. Apoth. Ztg. 139 (1999) 826-828. |
| 23. | Seyfarth,
H., Kritische Anmerkungen zu den Hygieneanforderungen des EG-Leitfadens einer
guten Herstellungspraxis für Arzneimittel, Pharm. Techn. Journal Nr. 4/1990
(1990) 10-18. | | 24. | Verordnung
über den Betrieb von Apotheken (Apothekenbetriebsordnung - ApBetrO) der Bundesrepublik
Deutschland, insbesondere § 4 ApBetrO. | | 25. |
Verordnung des Bundesministers für soziale Verwaltung im Einvernehmen
mit dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft vom 4. Juli 1934, betreffend
den Betrieb von Apotheken, (Apothekenbetriebsordnung) der Republik Österreich,
insbesondere § 3 Apothekenbetriebsordnung. | | 26. | Wallhäußer,
K. H., Praxis der Sterilisation, Desinfektion - Konservierung, 5. Auflage, Georg
Thieme Verlag, Stuttgart, New York, 1995. | | 27. | Widmer,
H.-R., Grob- und Feindesinfektionsmittel - eine aktuelle Übersicht, Pharm.
Ztg. 141 (1996) 873-881. | | 28. | Witte,
C., Hygiene und ihre Durchführung in der Apotheke, Dtsch. Apoth. Ztg. 134
(1994) 2725-2728. | | 29. | ZAEU
- Zusammenschluss der Apotheker in der Europäischen Union, Gute Apothekenpraxis
in Europa - Good Pharmacy Practice in Europe (G.P.P.). Abschnitt 2 Richtlinien,
2.2 Allgemeine Anforderungen an die Apothekenbetriebsräume und 2.3 Allgemeine
Anforderungen an das Apothekenpersonal. Nicht offizielle deutsche Übersetzung
des ZAEU-Dokumententes seitens der Österreichischen Apothekerkammer. Fundstelle
der Originalfassungen in englischer und französischer Sprache: www.pgeu.org,
Unterverzeichnis "activities", Stichwort "publications". |
| 30. |
Arbeitsgemeinschaft deutscher Apothekerkammern - Bundesapothekerkammer, Leitlinien
zur Qualitätssicherung, Herstellung und Prüfung der nicht sterilen Rezeptur
und Defekturarzneimittel, Pharm. Ztg. 145 (2000), PZ-Service Heft 29, S. 105-116;
einschließlich Erratum in Pharm. Ztg. 145 (2000), PZ-Service Heft 31, 135. |
| 31. | Schöffling,
U., Ein Hygienekonzept für die Apotheke, PTA heute 12 (2000) 17-27. |
nach oben Anlage
Bearbeitung der Richtlinie
Die
Richtlinie wurde bearbeitet durch die Arbeitsgruppe "Hygiene" der GD-Fachgruppe
"Magistralrezepturen". Mitglieder der Arbeitsgruppe: • Herr Dr. H. Döben,
Apotheker, Bonn • Frau R. Eifler-Bollen, Apothekerin, Eschborn • Herr
Dr. B. Hünerbein, Apotheker, Naumburg • Herr Dr. H. Reimann, Apotheker,
Eschborn • Frau Dr. U. Schöffling, Apothekerin, Trier • Frau F. Schüller,
Dipl. Biologin, Bonn • Frau Dr. N. Sievers, Dipl. Biologin, Darmstadt (ausgeschieden
in 2002) Mitarbeit und Beratung: • Herr Dr. K. Albert, Apotheker,
Eschborn • Herr K.-H. Borosch, Apotheker, Schweinfurt • Herr Dr. A. Kiefer,
Apotheker, Koblenz • Herr J. Lehmann, Regierungspharmazierat, Augsburg
• Herr Mag. pharm. Dr. E. Leitner, Wien (Österreich) • Frau Dipl. Biolog.
E. Oberkötter, Eschborn • Herr H.-U. Thielmann, Amtsapotheker, Mettmann
• Herr R. Völler, Regierungspharmaziedirektor, Darmstadt • Herr Dr. M. Wicki,
Apotheker, Egerkingen (Schweiz) • Herr C. Witte Apotheker, Gründau-Lieblos.nach oben nach oben Anlage
Glossar und Definitionen (
PDF
Version)
| Bezeichnung | Begriffs-
bestimmung / Abkürzung | Bezug | Synonyme
/ Anmerkungen | Arbeits- anweisung | Schriftliche
Anweisung, die die Durch- führung bestimmter, immer wiederkehrender Tätigkeiten
beschreibt. | | Standardarbeits- anweisung;
SOP (Standard Operating Procedure); Betriebsanweisung. |
Betriebs- hygiene | Hygiene in Apothekenbetrieben,
insbesondere gekennzeichnet durch das Hygienekonzept. | | |
| Desinfektion | Maßnahme zur
selektiven Verminderung der Keimzahl mit dem Ziel, die Übertragung von Infektionskeimen
(Krankheitserregern) durch deren Abtötung (bei Viren) zu verhindern. | (14,
26) | Sanitation. | Händedes-
infektion, chirurgische | Desinfektion der Hände zur Reduktion
der hautfremden und hauteigenen Bakterienflora. | (14, 26) | Erforderlich
bei Arbeiten am offenen Produkt. | Händedes-
infektion, hygienische | Desinfektionsmaßnahme zur Abtötung
von Keimen nach Hautkontakt mit infektiösem Material vor Reinigungsmaßnahmen.
| (14, 26) | Zum Beispiel. nach Benutzung
der Toilette. | | Herstellung | Herstellen
ist das Gewinnen, Anfertigen, Be- und Verarbeiten, Umfüllen einschließlich Abfüllen,
Abpacken und Kennzeichnen. | (1) | Herstellen;
Herstellungs- prozess. | Herstellungs-
bereich | Bereich,´in dem zu einem bestimmten Zeitpunkt)
eine bestimmte Herstellungstätigkeit durchgeführt wird, zum Beispiel eine Salbenherstellung. | | Der
Herstellungsbereich sollte sich in einer wenig frequentierten Zone befinden. Er
soll von der Umgebung durch Schutzwände an mindestens drei Seiten abgetrennt
sein; dies wird zum Beispiel durch eine Rezepturwerkbank erfüllt. |
Hygiene- kleidung | Hygienekleidung
muss so beschaffen sein, dass sie einen Schutz des Produktes vor Kontamination
durch den Menschen gewährleisten kann. | | Zum
Beispiel geschlossene Arbeitskittel aus Baumwolle. |
Hygiene- konzept | Gesamtheit aller Hygienemaßnahmen. | | Hygieneprogramm. |
Hygiene - Monitoring | Nachweis
und Dokumentation des Erfolgs der Hygienemaßnahmen. | | |
| Hygiene- status | Mikrobiologische
Qualität von pharmazeutischen Ausgangsstoffen und Zubereitungen, Packmitteln,
Geräten, Personal, Kleidung und Räumlichkeiten. | | |
Nicht sterile pharmazeu- tische Zubereitung | Pharmazeutisches
Zubereitungen mikrobiologischer Qualität gemäß Kategorie 2 oder 3. | (7) | |
| Pharmazeu- tische Zubereitung | Jedes
für die Anwendung am Menschen oder am Tier bestimmte Arzneimittel oder ähnliche
Produkt, das unter die Kontrolle der Gesundheitsgesetzgebung fällt. | (16) | Die
Definition "Pharmazeutisches Produkt" nach (16) ist auf den Humanbereich beschränkt.
| | Reinheit, mikrobielle | Qualitäts-
und Prüfmerkmal pharmazeutischer Ausgangsstoffe und Zubereitungen. Die mikrobielle
Reinheit unterschiedlicher pharmazeutischer Zubereitungen wird durch Kategorien
definiert. | (7) | Mikrobiologische Qualität;
mikrobielle Qualität; mikrobiologische Reinheit. | nach
oben Anlage I
Musterhygieneplan - Personalhygiene
(A) ( PDF
Version) | Was | Schmuck |
| Wann |
vor Händedesinfektion vor Herstellungsbeginn |
| Wie | Ablegen von z.B. Ringen,
Armbanduhr, Armreif/-band, längeren Ohrringen | | Wer | alle
in der Herstellung tätigen Mitarbeiter | Anlage I Musterhygieneplan
- Personalhygiene (B) | Was | Lange
Haare | | Wann | vor Händereinigung;
vor Herstellungsbeginn | | Wie | Haare
zusammenbinden bzw. hochstecken; ggf. Kopfhaube tragen | | Wer | alle
in der Herstellung tätigen Mitarbeiter | Anlage I Musterhygieneplan
- Personalhygiene (C) | Was | Händereinigung |
| Wann |
vor Herstellungsbeginn; nach Herstellung; nach
Unterbrechung; nach Verschmutzung | | Wie | 1.
sorgfältige Reinigung mit warmem Wasser und Waschlotion 2. gründlich mit Wasser
nachspülen 3. abtrocknen | | Womit | Wasser
aus Mischbatterie; hautschonende Waschlotion aus dem Spender; Papierhandtuch
aus dem Spender | | Wer | Alle
Mitarbeiter | Anlage I Musterhygieneplan - Personalhygiene
(D) | Was | Händedesinfektion,
hygienische | | Wann | bei
fraglichem und tatsächlichen Kontakt mit infizierten Materialien (z.B.
Blut, Stuhl, nach Benutzung der Toilette) | | Wie | 1.
ggf. Abwaschen sichtbarer Verschmutzungen 2. entsprechend der Gebrauchsanweisung
Händedesinfektionsmittel verreiben 3. trocknen lassen 4. danach Händereinigung |
| Womit | Händedesinfektionsmittel
aus dem Spender | | Wer | alle
Mitarbeiter | Anlage I Musterhygieneplan - Personalhygiene
(E) | Was | Händedesinfektion,
chirurgische | | Wann | vor
Arbeit am offenen Produkt nach Händereinigung |
| Wie | 1. Händereinigung 2. entsprechend der
Gebrauchsanweisung Händedesinfektionsmittel verreiben 3. trocknen lassen |
| Womit | Händedesinfektionsmittel
aus dem Spender | | Wer | Mitarbeiter
unmittelbar vor entsprechenden Herstellungsarbeiten | Anlage I
Musterhygieneplan - Personalhygiene (F)
| Was | Hautpflege |
| Wann | nach Bedarf; nicht während
der Herstellung | | Wie | Hautpflegemittel
gleichmäßig einmassieren | | Womit | geeignete
Emulsionsgrundlage | | Wer | alle
Mitarbeiter | Anlage I Musterhygieneplan - Personalhygiene
(G) | Was | Handschuhe,
steril | | Wann | bei
Kontakt mit dem offenen Produkt; Eingriffe in den Herstellungsablauf (Gefahr
der mikrobiellen Kontamination) | | Wie | 1.
Handschuhe über desinfizierte, trockene Hände streifen; 2. nach der Tätigkeit
Entsorgung der Handschuhe in Abfallbehälter 3. Händereinigung, ggf. Händedesinfektion
| | Womit | sterile
Einmalhandschuhe | | Wer | Mitarbeiter
bei entsprechenden Herstellungsarbeiten | Anlage I Musterhygieneplan
- Personalhygiene (H) | Was | Handschutz |
| Wann | Arbeiten mit hautunverträglichen
Substanzen; Reinigungsarbeiten | | Wie | nach
der Tätigkeit Entsorgung der Einmalhandschuhe in Abfallbehälter Mehrzweckhandschuhe
nach jeder Benutzung reinigen, trocknen, desinfizieren; danach Händereinigung,
ggf. Händedesinfektion | | Womit | Einmalhandschuhe,
unsteril; Mehrzweckhandschuhe | | Wer | alle
Mitarbeiter bei entsprechenden Herstellungs- und Reinigungsarbeiten |
Anlage I Musterhygieneplan - Personalhygiene (I)
| Was | Hygienekleidung |
| Wann | alle Tätigkeiten im
Herstellungsbereich; Arbeiten am offenen Produkt |
| Wie | getrennte Aufbewahrung der Hygienekleidung
von der Straßenkleidung; Wechsel mind. zweimal wöchentlich bzw.
nach Verschmutzung | | Womit | Arbeitskittel,
z.B. aus Baumwolle | | Wer | alle
in der Herstellung tätigen Mitarbeiter | Anlage I
Musterhygieneplan - Personalhygiene (J)
| Was | Kopfhauben |
| Wann | längere Tätigkeit am offenen
Produkt; Herstellung von Defekturen | | Wie | gesamtes
Haar muss verdeckt sein | | Womit | Einmalhaube |
| Wer | Mitarbeiter am offenen
Produkt | Anlage I Musterhygieneplan - Personalhygiene
(K) | Was | Mundschutz
/ Nasenschutz | | Wann | Mitarbeiter
mit Atemwegserkrankungen, die Tätigkeiten im Herstellungsbereich ausführen;
längere Tätigkeiten am offenen Produkt | | Wie | Nase
und Mund müssen bedeckt sein; Wechsel des Mundschutzes nach zwei Stunden
| | Womit | Einmalmundschutz |
| Wer | Mitarbeiter am offenen
Produkt | nach oben
Anlage II
Muster-Reinigungs- und Desinfektionsplan Geräte, Herstellungsräume
und Einrichtung (A) (
PDF
Version) | Was |
Geräte, produkt- berührende | Wie | Womit | Wer |
| Wann | vor
Herstellungs- beginn | ggf. Desinfektion | Alkohol
geeigneter Konzentration | Apotheken- personal |
| Wann | ggf. im voraus für
kurzfristigen Bedarf | ggf. Sterilisation | Trockene
Hitze; Wasserdampf- sterilisation | Pharmazeutisches
Personal | | Wann | nach
der Herstellung | Reinigung | gemäss
Arbeits- anweisung | Apotheken- personal |
Anlage II Muster-Reinigungs- und Desinfektionsplan Geräte,
Herstellungsräume und Einrichtung (B)
| Was | Geräte, nicht
produkt-berührende | Wie | Womit | Wer |
| Wann | vor Herstellungsbeginn | feucht
abwischen | Wasser mit Allzweck- reiniger; Desinfektionsmittel
| Apotheken- personal | Anlage II
Muster-Reinigungs- und Desinfektionsplan Geräte, Herstellungsräume
und Einrichtung (C) | Was | Arbeitsflächen | Wie | Womit | Wer |
| Wann | täglich;
Wiederholung bei Bedarf | feucht abwischen
desinfizieren | Wasser mit Allzweck- reiniger;
Desinfektionsmittel | Apotheken- personal |
Anlage II Muster-Reinigungs- und Desinfektionsplan Geräte,
Herstellungsräume und Einrichtung (D)
| Was | Fußboden | Wie | Womit | Wer |
| Wann | täglich | feucht
abwischen | Wasser mit Allzweckreiniger | Apothekenpersonal |
Anlage II Muster-Reinigungs- und Desinfektionsplan Geräte,
Herstellungsräume und Einrichtung (E)
| Was | Türgriffe | Wie | Womit | Wer |
| Wann | täglich | feucht
abwischen | Wasser mit Allzweckreiniger; Desinfektionsmittel
| Apothekenpersonal | Anlage II Muster-Reinigungs-
und Desinfektionsplan Geräte, Herstellungsräume und Einrichtung
(F) | Was | Wasch-
becken | Wie | Womit | Wer |
| Wann | täglich | feucht
abwischen | Wasser mit Allzweckreiniger; Desinfektionsmittel
| Apothekenpersonal | Anlage II
Muster-Reinigungs- und Desinfektionsplan Geräte, Herstellungsräume
und Einrichtung (G) | Was | Fensterbänke | Wie
| Womit | Wer | | Wann | wöchentlich | feucht
abwischen | Wasser mit Allzweckreiniger | Apothekenpersonal |
Anlage II Muster-Reinigungs- und Desinfektionsplan Geräte,
Herstellungsräume und Einrichtung (H)
| Was | Regale, Standgefäße | Wie
| Womit | Wer |
| Wann | wöchentlich | feucht
abwischen | Wasser mit Allzweckreiniger | Apothekenpersonal |
Anlage II Muster-Reinigungs- und Desinfektionsplan Geräte,
Herstellungsräume und Einrichtung (I)
| Was | Wände, Türen | Wie | Womit | Wer |
| Wann | monatlich bzw. nach
Bedarf | feucht abwischen | Wasser mit Allzweckreiniger | Apothekenpersonal |
Anlage II Muster-Reinigungs- und Desinfektionsplan Geräte,
Herstellungsräume und Einrichtung (J)
| Was | Fenster | Wie | Womit | Wer |
| Wann | monatlich | feucht
abwischen | Wasser mit Allzweckreiniger | Apothekenpersonal |
Anlage II Muster-Reinigungs- und Desinfektionsplan Geräte,
Herstellungsräume und Einrichtung (K)
| Was | Schränke / Schubfächer | Wie | Womit | Wer |
| Wann | monatlich | feucht
abwischen | Wasser mit Allzweckreiniger
Desinfektionsmittel | Apothekenpersonal |
nach oben Anlage
Muster-Checkliste zur Selbstinspektion
und Sicherung des betrieblichen Hygienekonzeptes
(A) ( PDF
Version) | Frage | Ja/Nein | Maßnahme
zur Abhilfe | Beauftragte/r | | 1.
Gibt es einen abgeschlossenen Herstellungsraum? | | | |
| 2. Ist für die Herstellung eine geeignete
Werkbank vorhanden? | | | |
| 3. Ist sichergestellt, dass der Herstellungsbereich
nicht zweckentfremdet wird? | | | |
| 4. Ist sichergestellt, dass im Herstellungsbereich
keine Teedrogen bearbeitet werden? | | | |
| 5. Ist der Fußbodenbelag glatt und leicht zu
reinigen? | | | |
| 6. Sind die Arbeitsflächen glatt und leicht
zu reinigen? | | | |
| 7. Liegt eine schriftliche Reinigungsvorschrift
für die Präzisionswaage(n) und die Feinwaage(n) vor? | | | |
| 8. Spricht der Augenschein für die Einhaltung
der Reinigungsvorschrift nach Frage 7? | | | |
| 9. Stehen die benötigten Waagen nach Frage 7
im Herstellungsbereich? | | | |
| 10. Liegt eine schriftliche Reinigungsvorschrift
für das Wasserbad vor? | | | |
Anlage Muster-Checkliste
zur Selbstinspektion und Sicherung des betrieblichen Hygienekonzeptes (B)
( PDF
Version) | Frage | Ja/Nein | Maßnahme
zur Abhilfe | Beauftragte/r | | 11.
Spricht der Augenschein für die Einhaltung der Reinigungsvorschrift nach Frage
10? | | | |
| 12. Steht das für die Arbeitsflächen vorgesehene Flächendesinfektionsmittel
bereit? | | | |
| 13. Ist sichergestellt, dass die Arbeitsflächen
an jedem Arbeitstag desinfiziert werden? | | | |
| 14. Werden die für die Herstellung verwendeten
Geräte trocken und vor Kontamination geschützt aufbewahrt? | | | |
| 15. Ist sichergestellt, dass die Geräteteile,
die direkten Kontakt zum Produkt haben, vor der Herstellung desinfiziert werden? | | | |
| 16. Ist gewährleistet, dass zur Abpackung
hydrophiler Cremes und Hydrogele nur Aluminiumtuben oder Spenderdosen verwendet
werden? | | | |
| 17. Ist sichergestellt, dass zur Verpackung
- soweit erhältlich - nur zertifizierte Primärbehältnisse verwendet werden? | | | |
| 18. Stehen Waschlotion und Einweghandtücher
für die Händereinigung zur Verfügung? | | | |
| 19. Steht ein Spender mit Desinfektionsmittel
für die Händedesinfektion zur Verfügung? | | | |
| 20. Wird regelmäßig vor Herstellungstätigkeiten
eine chirurgische Händedesinfektion (Desinfektion nach dem Waschen) ausgeführt? | | | |
Anlage Muster-Checkliste
zur Selbstinspektion und Sicherung des betrieblichen Hygienekonzeptes
(C) ( PDF
Version) | Frage | Ja/Nein | Maßnahmen
zur Abhilfe | Beauftragte/r | | 21.
Stehen Einweghandschuhe zur Verfügung? | | | |
| 22. Ist sichergestellt, dass die herstellende
Person ihre Arbeit nicht unterbrechen muss, um beispielsweise das Telefon oder
Kunden zu bedienen? | | | |
| 23. Ist sichergestellt, dass vom Kunden zurückgebrachten
Packungen nicht in den Herstellungsbereich gelangen? | | | |
| 24. Ist sichergestellt, dass die
Außenflächen der Behältnisse mit Ausgangsstoffen gereinigt oder desinfiziert werden,
bevor sie in den Herstellungsbereich gelangen? | | | |
| 25. Ist sichergestellt, dass wiederverwendbare
Standgefäße gereinigt oder desinfiziert werden, bevor sie in den Herstellungsbereich
gelangen? | | | |
| 26. Liegt eine schriftliche Arbeitsanweisung
zur Gewinnung und Aufbewahrung von Wasser für pharmazeutische Zwecke vor? | | | |
| 27. Spricht der Augenschein dafür, dass die
Fristen für die Aufbewahrung frisch gewonnenen oder frisch angebrochenen Wassers
in Gebinden beachtet werden? | | | |
| 28. Liegt ein schriftlicher, betriebsspezifischer
Plan zur Personalhygiene vor? | | | |
| 29. Werden die Maßnahmen zur Personalhygiene
eingehalten? | | | |
Anlage Muster-Checkliste
zur Selbstinspektion und Sicherung des betrieblichen Hygienekonzeptes (D)
( PDF
Version) | Frage | Ja/Nein | Maßnahme
Zur Abhilfe | Beauftragte/r | | 30.
Liegt ein schriftlicher, betriebsspezifischer Reinigungs- und Desinfektionsplan
vor? | | | |
| 31. Werden die regelmäßig vorzunehmenden Hygienemaßnahmen dokumentiert? | | | |
| 32. Ist aktuelle, die Betriebshygiene betreffende
Fachliteratur vorhanden? | | | |
| 33. Ist sichergestellt, dass regelmäßige (interne)
Schulungen in Betriebshygiene ausgeführt werden? | | | |
| 34. Ist sichergestellt, dass auch das nicht
pharmazeutische Personal in die Schulungen zum Hygienekonzept einbezogen wird? | | | |
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