Priv.-Doz. Dr. Ulrike
Heinrich
Anforderungen
an dermokosmetischen Sonnenschutz
DermaTronnier, Institut für Experimentelle Dermatologie, Universität Witten/Herdecke, Witten
Der Begriff Dermokosmetika oder dermopharmazeutische Produkte
wurde von der Gesellschaft für Dermopharmazie (GD) klar definiert.
Dermokosmetika stellen keine neue Produktklasse dar, sondern erfüllen besondere
Anforderungen hinsichtlich ihrer Qualität und Dokumentation. Danach sollen
die kosmetischen Mittel als Dermokosmetika bezeichnet werden, bei denen
der Anwendungszweck unter Mitberücksichtigung dermatologischer und pharmazeutischer
Gesichtpunkte erreicht wird (Lit.: DermoTopics 2001, 1, 92). Einen speziellen
Vertriebsweg z. B. exklusiv über Apotheken, schließt diese Definition
nicht ein.
Welche Anforderungen ergeben sich für einen dermokosmetischen Sonnenschutz?
Gemäß der oben genannten Definition sollten dermokosmetische Sonnenschutzprodukte
bestimmten Qualitätsanforderungen genügen.
Hierzu gehören: Ausreichende Dokumentation der galenischen Eigenschaften,
der Inhalts- bzw. Wirkstoffe, der Hautverträglichkeit und der Wirksamkeit
bezüglich des Sonnenschutzes. Diese umfasst einen ausreichenden Schutz
sowohl im UVA- als auch im UVB-Bereich. Wird ein besonderer Schutz bei Lichtdermatosen
ausgelobt, so muss dieser durch spezielle Prüfungen nachgewiesen sein.
Zielgruppe für dermokosmetischen Sonnenschutz sind alle besonders zu schützenden
Anwendergruppen, wie Kinder, sehr hellhäutige Personen (Lichttyp I und
II), Sportler sowie Personen mit Lichterkrankungen oder solche, die beruflich
starker Sonneneinstrahlung ausgesetzt sind. Ferner Patienten, die Medikamente
mit möglicher phototoxischer Nebenwirkung einnehmen.
Bislang existieren zwar Normen für die Bestimmung des Sonnenschutzfaktors
im UVB-Bereich (Colipa, DIN, FDA, australischer Standard etc.), aber es gibt
kein einheitliches, interdisziplinär abgestimmtes Konzept über wichtige
Kriterien.
Die Fachgruppe Dermokosmetik der Gesellschaft für Dermopharmazie e. V.
hat sich daher als unabhängige Organisation die Aufgabe gestellt, wichtige
Kriterien über dermokosmetischen Sonnenschutz zu erarbeiten, um die Mindestanforderungen
hinsichtlich der Qualität und Dokumentation zu fixieren.
Ziel der Fachgruppe ist es, eine systematisch erarbeitete Empfehlung in Form
einer Leitlinie zum dermokosmetischen Sonnenschutz unter Auswertung der international
relevanten Literatur zu erstellen. Diese Leitlinie ist als Hilfestellung für
alle gedacht, die mit dermokosmetischem Sonnenschutz der Haut befasst sind.
Gesetzliche Änderungen für Dermokosmetika werden hierbei nicht angestrebt.
Die bestehende Einstufung als kosmetische Mittel wird als ausreichend erachtet.
Die Verabschiedung und Veröffentlichung der GD-Leitlinie "Dermokosmetischer
Sonnenschutz" ist für das Frühjahr 2003 vorgesehen.
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