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Korting: Das Konzept der evidenzbasierten Kosmetologie | ||||
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Prof. Dr.
med. Hans Christian Korting Hier setzt das Konzept der evidenzbasierten Kosmetologie an: Bei den Kosmetika mit ausgelobtem Wirkstoff soll in wenigstens einer randomisierten kontrollierten Studie am Menschen gezeigt worden sein, dass die beanspruchte Wirkung bei dem wirkstoffhaltigen Präparat tatsächlich größer ist als bei dem korrespondierenden wirkstofffreien Präparat (Vehikel beziehungsweise „Placebo“) bei adäquater Verträglichkeit. Konkrete Beispiele für derartige Präparate gibt
es bereits. Dies trifft zum Beispiel auf Mittel für lichtgeschädigte
Altershaut mit einer speziellen Vitamin C-Zubereitung oder Liponsäure
ebenso zu wie auf ein 40%iges Urea-Präparat für Xerosis der
Fußsohlen. Auch bei den Mitteln, die in ihrer Zielstellung speziell
mit der Körperwahrnehmung zu tun haben, gibt es bereits Beispiele,
etwa eine 2%ige Coffein-Liposomen-Creme für Cellulite und eine 0,25%ige
Centella asiatica-Extrakt-haltige Creme zur Verhütung von Schwangerschaftsstreifen.
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