GD - Online | M. Gloor: Rezepturen für individuelle Fälle | |||||||||||||||||
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Dermatologische Rezepturen für spezielle und individuelle Fälle - Die Normalität in Klinik und Praxis? Prof. Dr. med. Max Gloor, Hautklinik am Städtischen Klinikum, Karlsruhe Die Therapie mit Fertigarzneimitteln ist in der Dermatotherapie die Regel. Argumente dafür sind die geprüfte galenische Qualität, der mit Ausnahme mancher Altzulassungen erfolgte Wirkungsnachweis und der definierte Preis. Eine breite Anwendung ist bei der standardisierten Magistralrezeptur z. B. mit NRF-Rezepturen vertretbar. Der wichtigste Vorteil gegenüber der Therapie mit Fertigarzneimitteln ist die genaue Kenntnis der verwendeten Grundlage. Dies erleichtert ein Rezeptieren, das die Grundlageneinwirkungen hinreichend berücksichtigt. Die individuelle Rezeptur ist eine Therapie für den Ausnahmefall. Wenn sie sich nicht an Empfehlungen orientiert, ist das Risiko einer schlechten Qualität relativ groß. Ausserdem können sich unkalkulierbare Unwirtschaftlichkeiten ergeben. Wenn sich der Arzt jedoch bei der individuellen Rezeptur an Empfehlungen hält oder eigene Rezepturen bzgl. Haltbarkeit und galenischer Stabilität überprüft hat, kann die individuelle Rezeptur sehr bedeutsame Möglichkeiten der Therapie eröffnen. Erläutert wird dies am Beispiel der Neurodermitis, bei der sehr spezielle Anforderungen an die Grundlage zu stellen sind. Diese soll eine W/O-Emulsion sein, die möglichst viel Wasser, Moisturizer in geeigneter Zusammensetzung, Nachtkerzensamenöl oder eine vergleichbare Zubereitung und ein Antiseptikum enthält. Ausserdem soll die Rezeptur von Liquor carbonis detergens und Bituminosulfonaten möglich sein, da diese helfen, Dermatokortikosteroide in der Therapie einzusparen, was nicht nur medizinisch sinnvoll ist, sondern auch den Wünschen der meisten Patienten entgegenkommt. Aus den gleichen Gründen
sind Kombinationen derartiger Wirkstoffe mit Dermatokortikosteroiden sinnvoll,
die sich ebenfalls nur in der individuellen Magistralrezeptur verwirklichen lassen.
Auch andere Gründe machen die individuelle Magistralrezeptur zu einem unentbehrbaren
Bestandteil der Dermatotherapie, z. B. spezielle Anforderungen der hypoallergenen
Therapie oder die Anwendung von Wirkstoffen, die weder in Fertigarzneimitteln
noch in der standardisierten Rezeptur zur Verfügung stehen (z.B. Capsaicin oder
Menthol). | |||||||||||||||||
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