GD - Online C. Surber : Dermatologische Rezeptur in der Schweiz
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 Prof. Dr. Christian Surber

Dermatologische Rezeptur in der Schweiz

Institut für Spitalpharmazie, Dermatologische Universitätsklinik, Universitätsspital Basel

Die Magistralrezeptur spielt eine wichtige Rolle in der patientenindividualisierten Pharmakotherapie. Das erste nationale Heilmittelgesetz der Schweiz (seit 1.1.2002), veränderte Schwerpunkte in der Aus- und Weiterbildung von Pharmazeuten (und Ärzten) wie „Pharmaceutical Care“ oder „Klinische Pharmazie“ sowie ökonomische Gründe haben die Rahmenbedingungen für den Bestand und die Weiterentwicklung der Magistralrezeptur markant verschlechtert.

Viele Offizinapotheker sind heute mit der (dermatologischen) Magistralrezeptur „überfordert“ - sei es, dass sie keine entsprechende Lagerhaltung von Wirk- und Hilfsstoffen haben, oder dass sie nicht mehr über die notwendigen Einrichtungen verfügen. Hinzu kommen die gestiegenen Anforderungen der GMP-Richtlinien für kleine Mengen (für die Schweiz spezifische, behördlich bindende Richtlinie), die für Offizinapotheken eine schwer zu überwindende Hürde darstellen. Magistralrezepturen sind selbst bei einer regelmäßigen Fertigung nicht mehr kostendeckend herzustellen, und nicht wenige Offizinapotheker haben deshalb ihre Magistralrezepturtätigkeit stark reduziert oder gar eingestellt.

Dermatologen, Offizinapotheker und kleinere Spitäler versuchen ihren Bedarf an Magistralrezepturen in spezialisierten Firmen oder größeren Spitalapotheken zu decken. Auch dieser Weg weist behördliche Hindernisse auf, die den Fortbestand der Magistralrezeptur beeinträchtigen.

Prof. Dr. Christian Surber


Foto: GD Gesellschaft für Dermopharmazie


Foto: GD Gesellschaft für Dermopharmazie

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