GD - Online W. Jasek : Dermatologische Rezeptur in Österreich
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Mag.pharm. Dr. Wolfgang Jasek

Dermatologische Rezeptur in Österreich

Österreichische Apothekerkammer, Wien

In der Praxis nehmen die individuellen magistralen Zubereitungen in Österreich einen hohen Stellenwert ein. Wertmäßig gesehen machen diese Zubereitungen in der Apotheke einen Anteil von etwa 2,5 % aus. Eine Aufteilung nach Arzneiformen innerhalb der magistralen Zubereitungen zeigt, dass die topischen Arzneimittel (Salben, Cremes) wertmäßig mit rund 62 % den größten Anteil haben, gefolgt von den flüssigen Arzneimitteln mit rund 30 %. In der Gruppe der Verordner stehen die Dermatologen (45 %) an der Spitze, gefolgt von den Kinderärzten (35 %) und den Augenärzten (14 %).

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für magistrale Zubereitungen finden sich im Arzneimittelgesetz und der Apothekenbetriebsordnung. Insbesondere wird auch die neue Apothekenbetriebsordnung wesentliche Bestimmungen zu einer qualitätsgesicherten Herstellung von Arzneimitteln in Apotheken enthalten. Zubereitungen sind grundsätzlich im Laboratorium oder in einem eigenen Rezepturraum herzustellen. Anforderungen an die Herstellung, Hinweise, wie mit unklaren Verschreibungen oder bedenklichen Rezepturen zu verfahren ist, sind in der Apothekenbetriebsordnung ebenso enthalten wie die exakte Anführung jener Kennzeichnungselemente, die auf dem Abgabebehältnis vorhanden sein müssen.

Bei der Erstellung von Rezepturvorschlägen kommt der Pharmaindustrie und den Herstellern von Rezepturgrundlagen besondere Bedeutung zu. Zahlreiche Rezepturen werden auch zunächst in gemeinsamer Zusammenarbeit mit der Hochschule entwickelt und gelangen dann über die Facharztordinationen zur Anfertigung in die Apotheke. Traditionelle Zubereitungen finden sich auch im Österreichischen Arzneibuch und in diversen Rezepturformelsammlungen. Das Vorhaben, eine österreichische Rezepturdatenbank zu erstellen, um einen Überblick über die tatsächlich in Gebrauch befindlichen Rezepturen zu bekommen, befindet sich derzeit noch in der Planungsphase.

Im Januar 2005 haben sich im österreichischen Sozialversicherungssystem zukunftsweisende Änderungen ergeben. Das bisherige Heilmittelverzeichnis wurde durch den Erstattungskodex ersetzt und damit das „Ampelsystem“, also Grün vor Gelb vor Rot, eingeführt. Im Bereich der Refundierung von magistralen Verschreibungen durch die Sozialversicherungsträger haben sich keine Änderungen ergeben. Stoffe für magistrale Zubereitungen gelten als Teil des „Grünen Bereiches“. Jene Stoffe, die nur mit vorheriger chef- und kontrollärztlicher Bewilligung für Rechnung der Sozialversicherungsträger abgegeben werden dürfen, werden im „Gelben Bereich“ angeführt. Auch die Regelung über frei verschreibbare Höchstmengen (zum Beispiel Salben 100 Gramm beziehungsweise bis 500 Gramm mit IND-Vermerk) wurde unverändert beibehalten.

Mag.pharm. Dr. Wolfgang Jasek




Fotos: GD Gesellschaft für Dermopharmazie

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