| |
Prof. Dr.
med. Matthias Augustin
Kosteneffekte des Gesetzes zur Modernisierung
der Gesetzlichen Krankenversicherung (GMG) in der Dermatotherapie eine
Langzeitanalyse Klinik
für Dermatologie und Venerologie,Universitäts-Klinik Hamburg-Eppendorf
Hintergrund: Die Einführung
des Gesetzes zur Modernisierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GMG) zum
01.01.2004 in Deutschland hat auch für die Dermatologie einschneidende Veränderungen
erbracht. Hierzu zählt insbesondere der zum 01.04.2004 in Kraft getretene
Ausschluss rezeptfreier Arzneimittel (AM) aus der Leistungspflicht der gesetzlichen
Kassen. Schon im Jahr 2004 zeichnete sich ab, dass dieser Ausschluss mit markanten
Veränderungen des Verordnungs- und Therapieverhaltens einhergeht. Zielsetzung:
In einer Langzeituntersuchung sollten die Auswirkungen des GMG auf die dermatologische
Versorgung erhoben und insbesondere die pharmakoökonomischen Effekte des
Ausschlusses der OTC-Dermatika abgeschätzt werden. Methoden:
1) Daten zum Verordnungsverhalten der Dermatologen und zu etwaigen Substitutionseffekten
werden über das IMS erhoben. 2) Die sozioökonomischen Aus-wirkungen
des GMG auf die Patienten werden in mehreren Untersuchungen in Selbsthilfegruppen
mittels standardisierter Fragebögen evaluiert. 3) Für die Gesamtbilanz
des Ausschlusses der OTC-Dermatika wird eine ökonomische Modellierung durchgeführt.
4) Weitere Auswirkungen des GMG auf die dermatologische Versorgung werden deskriptiv
aufgearbeitet. Ergebnisse: Die aktuellen
1-Jahres-Daten liegen zum 28.02.05 vor und werden im Vortrag erstmals vorgestellt.
Aus Hochrechnungen lassen sich bereits jetzt folgende Eckdaten ermitteln: Der
gesamte AM-Umsatz betrug 2004 in Deutschland € 20,2 Mrd. (Zuwachs gegenüber
2003: +0,6 %). Der Umsatz für Dermatika im engsten Sinne (ATC-Gruppe Deutschland)
belief sich auf ca. € 558,1 Mio. (-8,6 %), davon € 263,0 Mio. (-24,3
%) zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Letztere unterteilen
sich in € 195,2 Mio. (-4,6 %) für rezeptpflichtige (RP) und € 67,8
Mio. (-52,5 %) für apothekenpflichtige (AP) Arzneimittel. Der mittlere Umsatzrückgang
für Dermatika betrug bei den Dermatologen 21,2 %, bei den Hausärzten
30,1 %. Die Verordnungszahlen (Einheiten) zeigen noch deutlichere Rückgänge,
was auf eine Verschiebung Richtung hochpreisiger AM beziehungsweise auf Verordnung
größerer Einheiten schließen lässt. Erste Analysen lassen
in einzelnen Bereichen ein Substitutionsverhalten von AP- auf RP-Arzneimittel
vermuten. Die patientenseitigen Ausgaben für AP-Arzneimittel sind in 2004
deutlich gestiegen. Für die chronischen Hautkrankheiten wie atopisches Ekzem,
Psoriasis und Ichthyosen lagen die mittleren Anstiege der Selbstzahlungen je nach
Indikation und Schweregrad zwischen € 150 und € 2500 jährlich.
Fazit: Wenngleich detaillierte Verordnungszahlen für
2004 noch nicht vorliegen, kann für den Bereich der Dermatika ein Rückgang
der Verordnungszahlen zu Lasten der GKV konstatiert werden, der für RP-Arzneimittel
deutlich, für AP-Arzneimittel drastisch ausfällt. Es ist zu klären,
ob sich hieraus unter Berücksichtigung aller Kostenfaktoren tatsächlich
Einsparungen für die GKV ergeben.
Prof.
Dr. med. Matthias Augustin |

Fotos: GD Gesellschaft für Dermopharmazie
|
nach
oben
|