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GD Jahrestagung, 4. - 5. April 2006, Münster
Pressetexte
Gesellschaft
für Dermopharmazie – Ziele, Wirkungsbereiche und aktuelle Projekte
(PDF-Version)
Highlights
der 10. GD-Jahrestagung – Neue Perspektiven in der dermatologischen
Therapie (PDF-Version)
Hautkrebs durch UV-Strahlung – Kampf um Anerkennung
als Berufskrankheit (PDF-Version)
Interdisziplinäres Management von Nagelpilzerkrankungen
– Vorstellung eines neuen Konzeptes der GD (PDF-Version)
Sicherheit und Verkehrfähigkeit von Chemikalien in Europa
– Position der GD zur REACH-Gesetzgebung (PDF-Version)
Die Gesprächspartner
bei der Pressekonferenz
waren:
Dr. Joachim Kresken, Irmgardis-Apotheke, Viersen – Vorsitzender
der GD
Prof. Dr. Thomas Luger, Universitäts-Hautklinik Münster –
Wissenschaftlicher Tagungsleiter
Prof. Dr. Thomas Diepgen, Universitätsklinikum Heidelberg, Abteilung
Klinische Sozialmedizin – Sprecher der GD Task Force „Licht.Hautkrebs.Prävention“
Prof. Dr. Hans Christian Korting, Dermatologische Klinik der Ludwig-Maximilians-
Universität München – Stellvertretender Vorsitzender der
GD
Dr. Richard Vogel, Bundesinstitut für Risikobewertung, Berlin –
Stellvertretender Leiter der GD-Fachgruppe „Sicherheitsbewertung
und Verkehrsfähigkeit“
Medienkontakte
Dr. Joachim Kresken
Wiesengrund 6a
47918 Tönisvorst
Tel.: 02162-6517
Fax: 02162-80589
E-Mail: joachim.kresken@gd-online.de
Gesellschaft
für Dermopharmazie tagt in Münster (PDF-Version)
(Münster, 4. 4. 2006) Von kosmetischen Maßnahmen
zur Verzögerung der Hautalterung über Methoden zur Wirksamkeitsprüfung
von Sonnenschutzmitteln bis hin zur dermatologischen Versorgungsforschung
und neuen Perspektiven zur Behandlung und Vorbeugung chronischer Hautkrankheiten
reicht die Themenpalette der 10. Jahrestagung der GD Gesellschaft für
Dermopharmazie am 4. und 5. April in Münster. Dazu werden in der
westfälischen Universitätsstadt rund 200 Hautexperten aus Deutschland,
Österreich, der Schweiz und Ungarn erwartet.
Die Tagung steht unter der wissenschaftlichen Leitung von Professor
Dr. Thomas Luger, dem Direktor der Universitäts-Hautklinik Münster,
und Professor Dr. Klaus Müller vom Institut für Pharmazeutische
und Medizinische Chemie der Universität Münster. „Das
Besondere an Tagungen der Gesellschaft für Dermopharmazie ist, dass
sich dort Dermatologen, Pharmazeuten und Experten aus anderen Fachgebieten
zum fachübergreifenden Gedankenaustausch treffen“, erklärt
Dr. Joachim Kresken, der Vorsitzende der GD.
Aktivitäten zum Nutzen der Allgemeinheit
Zu den Zielen der 1995 gegründeten und knapp 300 Mitglieder starken
Fachgesellschaft gehört es, aktuelle Entwicklungen auf dem Gebiet
der Dermopharmazie auch der breiten Öffentlichkeit bekannt zu machen.
Dazu hält die GD unter ihrer zum Dermopharmzie-Portal ausgebauten
Internet-Hompage www.gd-online.de ein breites Spektrum an Informationen
zur kostenlosen Nutzung bereit. Außerdem setzt sie sich für
die Förderung der dermopharmazeutischen Forschung und für eine
Intensivierung der Zusammenarbeit vom Hautärzten und Apothekern ein.
Als ein neues Projekt der Gesellschaft stellte Dr. Kresken, der selbst
eine öffentliche Apotheke in Viersen betreibt, den Aufbau eines Netzwerks
hautkompetenter Apotheken vor. Da die Apotheke heute für viele Menschen
mit Hautproblemen erste Anlaufstelle ist, hat die GD damit begonnen, im
gesamten Bundesgebiet etwa 500 bis 1.000 Apotheken zu rekrutieren, die
sie für eine fundierte, mit den Dermatologen abgestimmte Hautberatung
qualifizieren will. Außerdem sollen diese Apotheken in Umfragen
zur dermatologischen Versorgungsforschung einbezogen werden.
Neue Perspektiven in der dermatologischen Therapie
Wie in anderen Bereichen der Medizin wird auch die Versorgung
von Patienten mit chronischen Hautkrankheiten wie Schuppenflechte und
Neurodermitis zunehmend von den knapper werdenden Ressourcen im Gesundheitswesen
bestimmt. „Neue dermatologische Behandlungsansätze dürfen
deshalb heute nicht nur nach therapeutischen Gesichtspunkten beurteilt
werden, sondern müssen auch ökonomischen Kriterien standhalten“,
meint Professor Luger. Letzteres dürfe die Wissenschaft jedoch nicht
davon abhalten, weiter nach verbesserten Möglichkeiten für die
dermatologische Therapie zu suchen.
Zu den Forschungsschwerpunkten der Universitäts-Hautklinik Münster
gehört die Suche nach neuen Ansätzen zur Behandlung von chronischem
Juckreiz (Pruritus) – ein bei vielen Hautkrankheiten oftmals unterschätztes
Symptom, das bei den Betroffenen einen enormen Leidensdruck verursacht
und bei dem konventionelle Therapiemaßnahmen nicht selten versagen.
Neue Hoffnung versprechen hier die so genannten Cannabinoidagonisten,
für die in aktuellen neuroanatomischen Untersuchungen spezifische
Rezeptoren in der menschlichen Haut gefunden wurden.
Neue Wege zur Prävention der Lichtalterung der Haut
Neue Perspektiven sieht Professor Luger auch in der Prävention
der Lichtalterung der Haut. Neben den klassischen, in Sonnenschutzmitteln
eingesetzten UV-Filtersubstanzen wurden in letzter Zeit verschiedene Stoffe
gefunden, die über unterschiedlichste biochemische Mechanismen in
der Lage sind, bestimmte UV-bedingte Hautschäden zu unterdrücken
beziehungsweise zu reparieren. So wurde zum Beispiel an der Universitäts-Hautklinik
Kiel festgestellt, dass das immunmodulatorische Zytokin Interleukin-12
vor UV-induzierter Apoptose schützt.
Am Institut für umweltmedizinische Forschung der Universität
Düsseldorf wurde kürzlich gefunden, dass die zu den pflanzlichen
Fettstoffen zählenden Phytosterole in der Lage sind, die durch langwellige
UVA-Strahlung verursachte Hautfaltenbildung abzuschwächen. Damit
stellen diese Substanzen eine interessante Option für den Einsatz
in Kosmetika zur Verzögerung der Hautalterung dar.
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Hautkrebs
als Berufskrankheit – Kampf um Anerkennung (PDF-Version)
(Münster, 4. 4. 2006) UV-Licht, wie es auch im natürlichen
Sonnenlicht enthalten ist, kann Hautkrebs auslösen. Obwohl manche
Details noch nicht endgültig geklärt sind, ist dieser Zusammenhang
heute im Grundsatz unbestritten. Daher fordert die Task Force „Licht.Hautkrebs.Prävention“
der Gesellschaft für Dermopharmazie, Hautkrebs als Folge berufsbedingter
Belastung mit UV-Licht als Berufserkrankung anzuerkennen. Wie deren Sprecher,
Professor Dr. Thomas L. Diepgen, Universitätsklinikum Heidelberg,
Abteilung Klinische Sozialmedizin, erklärte, bleibe dies den Betroffenen
bisher meist versagt.
Der Zusammenhang zwischen UV-Licht und Krebsentstehung wurde bereits 1875
erstmals beschrieben. Doch bis heute gibt es teilweise widersprüchliche
Aussagen, welche Lichtmenge und welche Bestrahlungsdauer die Gefahr der
Krebsentstehung in welchem Ausmaß erhöht und welche unterschiedlichen
Zusammenhänge bei verschiedenen Krebsarten bestehen. Denn zwischen
der Lichteinwirkung und der Diagnose einer Folgeerkrankung können
Jahre oder sogar Jahrzehnte vergehen.
Daher ist die Ursache für einen einzelnen Patienten nicht sicher
zu ermitteln. Die Zusammenhänge können nur aus statistischen
Auswertungen für große Bevölkerungsgruppen über lange
Zeiträume abgeleitet werden. Noch schwerer fällt es, zwischen
den Folgen der Lichteinwirkung in der Freizeit und durch berufliche Tätigkeiten
zu unterscheiden und dies zur gerichtsfesten Grundlage für eine finanziell
folgenschwere Anerkennung als Berufskrankheit zu machen. So sind Krebserkrankungen
als Folge von UV-Licht in der gültigen Liste der Berufskrankheiten
bisher noch nicht vorgesehen. Sie können allenfalls vereinzelt über
eine Öffnungsklausel anerkannt werden.
Heller Hautkrebs
Die meisten Hauttumoren sind Formen des so genannten hellen Hautkrebses.
Dazu gehören insbesondere die Plattenepithelkarzinome, die nicht
zuletzt durch Metastasen in anderen Organen gefährlich werden können,
und die nicht metastasierenden Basaliome. In den USA wurde 1994 geschätzt,
dass von 100.000 Einwohnern weißer Hautfarbe jährlich etwa
81 bis 136 Männer und 26 bis 59 Frauen neu an einer Form des hellen
Hautkrebses erkranken. Dies betrachtet Professor Diepgen vor dem Hintergrund
weiterer Studien eher als Unterschätzung.
In Australien wurde eine über 10fach höhere Erkrankungshäufigkeit
festgestellt. Studien in Europa weisen eine ähnlich hohe Neuerkrankungsrate
wie in den USA aus. Im Verlauf der vorigen Jahrzehnte hat die Häufigkeit
aller Hautkrebsformen zugenommen. Als Ursachen gelten verändertes
Freizeitverhalten, höhere Lebenserwartung und die abnehmende Ozonschicht
– alles Faktoren, die zu einer größeren UV-Belastung
im Verlauf des Lebens beitragen.
Für Plattenepithelkarzinome wurde festgestellt, dass die Erkrankungsrate
umso höher war, je näher die Patienten am Äquator wohnten
und je länger sie im Verlauf ihres gesamten Lebens der Sonne ausgesetzt
waren. Eine um 40 Prozent stärkere UV-Bestrahlung über die Lebensdauer
dürfte die Häufigkeit dieser Krebsform verdoppeln.
Einen überzeugenden Beleg für die Bedeutung des UV-Lichts lieferte
auch eine Studie im australischen Queensland. Dabei ließ sich die
Häufigkeit der Plattenepithelkarzinome durch die tägliche Anwendung
von Lichtschutzmitteln signifikant senken. Professor Diepgen folgerte
daraus für die Vorbeugung, die ein zentrales Ziel der arbeitsmedizinischen
Forschung darstellt: „Damit bieten auch Lichtschutzmittel eine praktikable
Möglichkeit zur Prävention lichtbedingter Hautkrebsformen, wobei
die Vermeidung der Sonnenbestrahlung und der textile Sonnenschutz besonders
wichtig sind.“
Für die anderen Krebsarten sind die Zusammenhänge offenbar komplizierter,
aber nicht weniger überzeugend. So treten Basaliome – die häufigste
Tumorform der hellhäutigen Bevölkerung überhaupt –
bevorzugt an Körperteilen auf, die dem Licht ausgesetzt sind. Außerdem
sind sie bei lichtempfindlichen Personen und Einwanderern in südliche
Länder besonders häufig.
Schwarzer Hautkrebs
Deutlich seltener als der helle Hautkrebs ist das viel gefährlichere
und schlechter behandelbare maligne Melanom, auch „schwarzer Hautkrebs“
genannt. Bei Melanomen konnte keine einfache Beziehung zwischen der UV-Bestrahlung
und der Erkrankungshäufigkeit festgestellt werden. Nur für eine
spezielle Form, die besonders bei alten Menschen an lichtexponierten Körperteilen
vorkommt, scheint ein deutlicher Zusammenhang zur gesamten UV-Bestrahlung
im Lebensverlauf zu bestehen.
Wie bei den hellen Hautkrebsarten verbleibt auch hier noch erheblicher
Forschungsbedarf. Dennoch meint Professor Diepgen in Übereinstimmung
mit australischen Dermatologen, dass auch die beruflich bedingte UV-Bestrahlung
zur Entstehung des schwarzen Hautkrebses beiträgt. In jedem Fall
seien daher für belastete Berufsgruppen Präventionsmaßnahmen
und Vorsorgeuntersuchungen zu fordern.
Sonne im Beruf oder in der Freizeit?
Noch schwieriger sind Unterscheidungen zwischen der UV-Bestrahlung in
der Freizeit und bei der Berufsausübung zu treffen. Denn gerade Menschen,
die in geschlossenen Räumen arbeiten, verbringen ihren Urlaub und
ihre Freizeit besonders viel im Freien – und dies häufig in
sonnenreichen südlichen Urlaubsländern. So können sie in
wenigen Wochen in ähnlichen hohen Mengen dem UV-Licht ausgesetzt
sein wie deutsche Landwirte über ein ganzes Jahr.
Für eine Anerkennung als Berufskrankheit gilt eine Verdopplung des
Erkrankungsrisikos als Voraussetzung. Diese Regel hält Professor
Diepgen für zu starr, denn auch ein „nur“ etwa anderthalbfach
höheres Risiko könne viele Berufstätige betreffen und statistisch
gut abgesichert sein. Er erwartet, dass solche erhöhten Erkrankungshäufigkeiten
als Folge berufsbedingter Tätigkeiten im Freien mit geeigneten Studien
für nahezu alle Hautkrebsformen nachgewiesen werden könnten.
Einige Fakten dürften aber schon heute zu einer neuen Bewertung von
Hautkrebs als Berufskrankheit führen. So folgerte Professor Diepgen:
„Unter kritischer Würdigung der vielfältigen Studien sind
zumindest für Plattenepithelkarzinome die Voraussetzungen für
die Anerkennung als Berufskrankheit unzweifelhaft gegeben.“ Die
Task Force „Licht.Hautkrebs.Prävention“ der Gesellschaft
für Dermopharmazie werde sich deshalb dafür einsetzen, dass
der Verordnungsgeber auf die wissenschaftlichen Erkenntnisse entsprechend
reagiert.
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Nagelpilzerkrankungen
erfordern konsequente Behandlung (PDF-Version)
(Münster, 4. 4. 2006) Pilzerkrankungen der Füße
zählen zu den häufigsten Infektionen des Menschen in der Industriegesellschaft.
Etwa ein Drittel der Erwachsenen sind betroffen, bei mehr als der Hälfte
von ihnen sind auch die Fußnägel von einem Pilz befallen. Dann
ist die Erkrankung besonders hartnäckig, und ihre Therapie erfordert
Geduld und Mühe. Nicht zuletzt um mögliche Folgeerkrankungen
zu verhindern, sollte Nagelpilz aber konsequent behandelt werden.
Wie dies gelingen kann, hat die Gesellschaft für Dermopharmazie
in einer von Hautärzten und Apothekern erarbeiteten Stellungnahme
beschrieben, die Professor Dr. Hans Christian Korting, Akademischer
Direktor an der Klinik und Poliklinik für Dermatologie und Allergologie
der Universität München, auf der 10. Jahrestagung der Gesellschaft
in Münster vorstellte.
Demnach steigt die Wahrscheinlichkeit für eine Nagelpilzerkrankung
(Onychomykose) mit zunehmendem Lebensalter an. Während Kinder nur
selten betroffen sind, begünstigen im Erwachsenenalter chronische
Krankheiten wie Diabetes mellitus und verschiedene Durchblutungsstörungen
die Entwicklung von Nagelpilz. Unbehandelt kann die Erkrankung Jahre oder
Jahrzehnte bestehen bleiben. Dies vermindert die Lebensqualität und
vergrößert zugleich die Gefahr für hartnäckige und
noch stärker belastende Folgeerkrankungen der Haut.
Vom Fuß- zum Nagelpilz
Nagelpilz entwickelt sich häufig aus einer unbehandelten Fußpilzerkrankung.
Denn Nagelpilz kann durch verschiedene Pilze verursacht werden, die auch
für Pilzerkrankungen der Haut, insbesondere für Fußpilz,
verantwortlich sind. In mehr als drei Viertel der Nagelpilzfälle
dringen die Pilze ausgehend von einer Infektion der umgebenden Haut in
die seitlichen vorderen Anteile der Nagelplatte ein und dehnen sich dabei
meist entgegen der Wachstumsrichtung des Nagels aus. Später kann
sich die ganze Nagelplatte gelblich verfärben, verdicken und zerbröseln.
Wenn auch die Matrix, die Region, in der die Nagelplatte gebildet wird,
vom Pilz befallen ist, erweist sich die Therapie als besonders mühsam,
erklärte Professor Korting.
Doch bereits die Diagnose der Erkrankung erfordert einigen Aufwand. Die
sichtbaren Zeichen rechtfertigen einen Verdacht, aber der Pilz kann nur
durch einen Laborbefund sicher nachgewiesen werden. Mit den bisher üblichen
Methoden kann der Nachweis vier Wochen dauern, weil der Pilz im Labor
abgezüchtet werden muss. Modernere molekulare Methoden, die schon
nach zwei Tagen ein Ergebnis liefern, werden bereits erprobt, stehen aber
noch nicht flächendeckend zur Verfügung.
Langwierige Behandlung
Wenn die Diagnose gesichert ist, erfolgt die Behandlung mit Wirkstoffen,
die das Wachstum der Pilze unterbinden oder sie sogar abtöten. Sie
können in Form von Nagellacken oder ähnlichen Zubereitungen
direkt auf den Nagel aufgetragen werden (lokale Therapie) oder als Tabletten
über den ganzen Körper wirken (systemische Therapie).
Die alleinige Therapie am Nagel verspricht nur Erfolg, wenn höchstens
70 Prozent der Nagelfläche befallen sind, manche Experten meinen
sogar, es dürfe höchstens der halbe Nagel befallen sein. Bei
größeren Flächen ist eine Tablettenbehandlung erforderlich.
Auf jeden Fall sei Geduld nötig, meinte Professor Korting: „Da
der Nagel nur langsam wächst, muss sich jede Behandlung über
mehrere Monate erstrecken.“
Dann besteht aber eine gute Aussicht, das lästige Übel los zu
werden. Denn in den meisten Studien wurden mit modernen Wirkstoffen, die
als Tabletten verabreicht wurden, Heilungsraten von 70 Prozent und mehr
erzielt. Einiges spricht dafür, dass der Erfolg einer solchen Behandlung
durch die zusätzliche Anwendung pilzhemmender Mittel am Nagel weiter
verbessert werden kann. In einer Studie erwies sich eine solche Kombinationstherapie
(Terbinafin-Tabletten plus Amorolfin-Nagellack) gegenüber der reinen
Tablettenbehandlung als wirksamer.
Die Kasse zahlt nicht alles
Die Zubereitungen, die direkt auf den Nagel aufgebracht werden, unterliegen
nicht der Verschreibungspflicht und können daher ohne ärztliches
Rezept in der Apotheke erworben werden. Ihr Einsatz ist aber nur sinnvoll,
wenn ein Arzt die Diagnose gestellt und andere mögliche Nagelerkrankungen
ausgeschlossen hat.
Da solche nicht verschreibungspflichtigen Arzneimittel seit Inkrafttreten
des GKV-Modernisierungsgesetzes von 2004 nicht mehr von der Gesetzlichen
Krankenversicherung bezahlt werden, muss der Patient diese Mittel jetzt
selbst bezahlen. Doch dies dürfte eine sinnvolle Ausgabe sein, wie
Professor Korting erläuterte: „Bei den weniger schweren Formen
ersparen örtlich anzuwendende Mittel die belastende und langwierige
Behandlung mit Tabletten – und in schwereren Fällen helfen
sie womöglich, den durch moderne innerliche Mittel greifbaren Therapieerfolg
weiter zu verbessern.“
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Europäisches
Chemikalienrecht im Umbruch (PDF-Version)
(Münster, 4. 4. 2006) Von der Öffentlichkeit noch weitgehend
unbemerkt steht in der Europäischen Union eine grundlegende Neuorientierung
des Chemikalienrechts bevor. Die neue Verordnung zur Registrierung, Evaluierung
und Autorisierung von Chemikalien (REACH) wird voraussichtlich im Herbst
2006 beschlossen und 2007 europaweit in Kraft treten. Für alle Unternehmen,
die mit chemischen Produkten umgehen, und damit letztlich auch für
alle Verbraucher, ergeben sich daraus vielfältige rechtliche und
praktische Konsequenzen.
Wie viele Fragen dabei noch ungeklärt sind, machte die GD
Gesellschaft für Dermopharmazie bei einer Pressekonferenz anlässlich
ihrer 10. Jahrestagung am 4. und 5. April 2006 in Münster deutlich.
Die im letzten Jahr neu eingerichtete Fachgruppe „Sicherheitsbewertung
und Verkehrsfähigkeit“ der GD verfasste zur REACH-Gesetzgebung
eine Stellungnahme, die ihr stellvertretender Leiter Dr. Richard Vogel
vom Bundesinstitut für Risikobewertung vorstellte.
In der GD-Fachgruppe „Sicherheitsbewertung und Verkehrsfähigkeit“
sind Experten unterschiedlicher Fachrichtungen organisiert, die sich unter
anderem mit Fragen der dermalen Sicherheit von Arzneimitteln, Medizinprodukten,
Kosmetika, kosmetischen Rohstoffen und sonstigen Chemikalien beschäftigen.
Angesichts der schnell voranschreitenden Entwicklung des europäischen
Chemikalienrechts sieht die Fachgruppe auf diesem Gebiet einen Schwerpunkt
ihrer Tätigkeit. Sie ist damit die erste wissenschaftliche Vereinigung,
die sich interdisziplinär und unter Berücksichtigung verschiedener
Standpunkte mit den Auswirkungen der neuen REACH-Gesetzgebung auseinandersetzt.
Neue Regeln für bekannte Substanzen
Mit den neuen Regelungen sollen viele bisherige Vorschriften zusammengefasst
und die Sicherheitsansprüche für neue und altbekannte Substanzen
vereinheitlicht werden. Die etwa 30.000 chemischen Stoffe, die bereits
vor 1981 auf dem Markt waren und bisher noch nicht systematisch auf mögliche
Gefahren für Menschen und Umwelt geprüft wurden, sollen nun
registriert und bewertet werden. Innerhalb einer knappen Übergangsfrist
wird die Industrie diese Stoffe untersuchen müssen.
Bei der Bewertung altbekannter und neuer Stoffe nach den REACH-Regeln
sollen Hersteller, Importeure und weitere Verarbeiter zusammenarbeiten.
Einerseits müssen die Hersteller Informationen über Maßnahmen
zur Risikoverminderung weitergeben, andererseits benötigen sie von
den Abnehmern Daten zum Umgang mit den Stoffen, damit sie ihre Versuche
danach ausrichten können. Dies könnte im Widerspruch zur Vertraulichkeit
mancher Geschäfts- und Produktinformationen stehen.
Noch viele offene Fragen
In ihrer Stellungnahme weisen die Experten der GD auf weitere noch ungeklärte
Fragen hin. So kritisierte Dr. Vogel, dass die EU-Kommission mit ihrem
bisherigen Verordnungsentwurf „auf halbem Wege Stopp macht“.
Es blieben viele alte Sonderregeln für unterschiedliche Anwendungen
weiter bestehen, beispielsweise für Lebensmittel, Futtermittel, Arzneimittel
und Kosmetika.
Dies widerspreche der beabsichtigten Vereinheitlichung und unterwerfe
die betroffenen Hersteller gleichermaßen den alten und den neuen
Regeln, was nicht immer praktikabel sei. So dürfen beispielsweise
neue Kosmetika ab 2009 keine Stoffe mehr enthalten, die nach diesem Datum
in Tierversuchen getestet werden. Andererseits schreibt die neue Chemikaliengesetzgebung
solche Tests sogar für altbekannte Stoffe verstärkt vor. Zudem
würden tierversuchsfreie alternative Testmethoden bisher nur sehr
langsam anerkannt.
Unabhängige Vermittlung gefragt
Dr. Vogel sieht daher noch viel Abstimmungsbedarf, um die neuen Regeln
in der Praxis umsetzbar zu machen. Dies sei eine wichtige Aufgabe für
die GD: „Die GD und unsere Fachgruppe Sicherheitsbewertung und Verkehrfähigkeit
betrachten sich als geeignete unabhängige und interdisziplinäre
Plattform, um im anstehenden Gesetzgebungsverfahren zwischen der EU und
der betroffenen Industrie zu vermitteln“, erklärte Dr. Vogel.
Zu einer sachlichen Diskussion soll auch ein Symposium beitragen, das
die GD am 12. Oktober 2006 zusammen mit dem Bundesinstitut für Risikobewertung
in Berlin veranstalten wird. Ein Themenschwerpunkt dieser Veranstaltung
werden tierversuchsfreie Methoden zur Prüfung der Haut- und Schleimhautverträglichkeit
sein.
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GD
Pressekonferenz zur 10. GD-Jahrestagung am 4. April 2006 in Münster
Foto: GD Gesellschaft für Dermopharmazie
Von links: Prof. Dr. Thomas Diepgen, Heidelberg, Dr. Joachim
Kresken, Viersen,
Prof. Dr. Thomas Luger, Münster, Prof. Dr. Hans Christian Korting,
München,
und Dr. Richard Vogel, Berlin

Foto: GD Gesellschaft für Dermopharmazie

Foto: GD Gesellschaft für Dermopharmazie
Foto: GD Gesellschaft für Dermopharmazie
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Stellungnahme
der GD Gesellschaft für Dermopharmazie e. V.
Sicherheit und Verkehrsfähigkeit von Chemikalien in
Europa (PDF-Version)
(Köln, 04.04.2006) Mit ihrem Entwurf vom Oktober 2003 für
eine Verordnung zur Registrierung, Evaluierung und Autorisierung von Chemikalien
(REACH) beabsichtigte die EU-Kommission eine komplette Neugestaltung des
europäischen Chemikalienrechts. Zahlreiche derzeit existierende Regelungen
sollten zusammengefasst, die bisherigen Unterschiede in der Bewertung
von Alt- und Neustoffen aufgelöst und durch die Verantwortungsverlagerung
hin zur Industrie eine Beschleunigung der Altstoffbewertung erreicht werden.
Die Kommission hat bei diesem Vorhaben jedoch auf halbem Wege Stopp gemacht,
mit der Folge, dass zahlreiche Stoffe künftig sowohl den weiter bestehenden
Sonderregelungen – zum Beispiel für Lebensmittel, Futtermittel,
Biozide, Arzneimittel, Pflanzenschutzmittel und Kosmetika – als
auch REACH unterliegen werden. Abhängig von der Detailtiefe der Sonderregelungen
werden Stoffe, die in den entsprechenden Anwendungen eingesetzt werden,
von Registrierung, Autorisierung oder Teilbewertungen ausgenommen, während
Regelungen zur gemeinsamen Datennutzung, zur Kommunikation in der Lieferkette
und zu Sicherheitsdatenblättern aus REACH gelten.
Parallelregelungen auflösen
Stoffe für die Anwendung in Lebens- und Futtermitteln wie auch in
Arzneimitteln haben die breitesten Ausnahmeregelungen, wohingegen bei
Stoffen für Kosmetika ausschließlich die Bewertung nach Kosmetikrichtlinie
unter REACH nicht dupliziert werden muss. Die GD spricht sich eindeutig
gegen derartige Parallelregelungen aus, die unnötige zusätzliche
Belastungen für alle Beteiligten zur Folge haben.
Die Kosmetikrichtlinie der EU legt fest, dass ab 2009 keine Stoffe mehr
in Kosmetika eingesetzt werden dürfen, die nach diesem Termin in
Tierversuchen getestet wurden. Die neue REACH-Verordnung wird voraussichtlich
2007 in Kraft treten und die Durchführung umfangreicher Prüfprogramme
– insbesondere im Bereich der Toxikologie und Ökologie –
für alle chemischen Rohstoffe vorschreiben. Zwar erlaubt REACH auch
die Verwendung von Resultaten aus Alternativmethoden, jedoch lässt
der Fortschritt der letzten Jahre in der Validierung dieser Methoden zweifeln,
dass diese für alle relevanten Fragestellungen zeitgerecht zur Verfügung
stehen.
Die GD fordert die EU-Kommission auf, diesen Widerspruch bis zum Inkrafttreten
von REACH aufzulösen. Die GD unterstützt weiterhin die EU-Kommission
in der Entwicklung von Alternativmethoden zum Tierversuch und drängt
mit Nachdruck auf deren fristgerechte Validierung.
Kommunikation generalisieren
Die Vorschriften in REACH zur Kommunikation in der Lieferkette stellen
eine neue Dimension im Chemikalienrecht dar. Die Registrierung eines Stoffes
durch den Hersteller oder Importeur soll im Rahmen des Chemikaliensicherheitsberichtes
die sichere Verwendung aller vom Hersteller/Importeur identifizierten
Anwendungen entlang der Lieferkette beurteilen.
Resultierende Grenzwerte, Risikominderungsmaßnahmen und Expositionsszenarien
sind an die nachgeschalteten Anwender zu kommunizieren. Diese sind ihrerseits
in der Pflicht zu überprüfen, ob sich ihre eigenen Anwendungen
und die ihrer Kunden im Rahmen der Vorgaben des Herstellers/Importeurs
bewegen. Sollte dies nicht der Fall sein, so müssen sie ihren Umgang
anpassen oder dem Lieferanten detaillierte Angaben zur Verwendung machen,
damit der Hersteller/Importeur eine entsprechende Risikobewertung durchführen
kann. Alternativ kann der nachgeschaltete Anwender seine eigene Chemikaliensicherheitsbewertung
durchführen, für die er dann aber zusätzliche Informationen
bei seinem Lieferanten einholen muss.
Die GD sieht hier massive Probleme auf Hersteller, Importeure und ihre
Kunden zukommen, die eigentlich vertraulich zu behandelnde Geschäfts-
und Produktinformationen weitergeben müssten, um sich gegenseitig
in die Lage zu versetzen, die Chemikaliensicherheitsbewertung anwendungsspezifisch
durchzuführen. Die GD spricht sich daher für den vom EU-Parlament
und Ministerrat eingebrachten Vorschlag aus, die Kommunikation der erforderlichen
Informationen in Form von Verwendungs- und Expositionskategorien zu generalisieren.
Umsetzung von REACH vorbereiten
Mit der Ersten Lesung im Europäischen Parlament im November und der
politischen Einigung im Ministerrat im Dezember 2005 ist nun klar, dass
das Gesetzgebungsverfahren zu REACH im Laufe des Jahres abgeschlossen
und REACH im Jahr 2007 in Kraft treten wird.
Da gegenwärtig hergestellte und importierte Stoffe nur dann weitergenutzt
werden dürfen, wenn sie innerhalb der ersten 18 Monate vorregistriert
werden, sind alle Beteiligten gehalten, sich unverzüglich auf die
Umsetzung von REACH vorzubereiten. Neben der Festlegung der eigenen Rolle
als Hersteller, Importeur oder Anwender in Bezug auf jeden gehandhabten
Stoff ist die Zusammenstellung stoff- und verwendungsspezifischer Informationen
erforderlich.
Die GD empfiehlt folgende Schritte zur Vorbereitung:
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Erstellung eines Verzeichnisses aller gehandhabten Stoffe
und Zubereitungen |
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Festlegung der eigenen Rolle – Hersteller, Importeur, Anwender
– für jeden Stoff beziehungsweise jede Zubereitung |
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Für hergestellte/importierte Stoffe: Erfassung der Mengen und
aller verfügbaren Informationen zu den Eigenschaften, Erstellung
eines Verzeichnisses der Kunden und der zu erwartenden Anwendungen
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Für verwendete Stoffe/Zubereitungen: Erfassung der Lieferanten
sowie bereits verfügbarer Informationen zur Verwendung und daraus
resultierender Expositionen |
Da die Hersteller von Stoffen immer auch Anwender anderer
Stoffe sind, ist es zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht angebracht,
von seinen Lieferanten eine generelle Aussage zur Liefersicherheit unter
REACH einzufordern. Eine Indikation essentieller Produkte würde jedoch
eine frühzeitige Abstimmung zwischen Kunden und Lieferanten ermöglichen.
Diese Stellungnahme wurde von der Fachgruppe „Sicherheitsbewertung
und Verkehrsfähigkeit – Risk Assessment and Regulatory Affairs“
der Gesellschaft für Dermopharmazie erarbeitet und vom Vorstand der
Gesellschaft zur Veröffentlichung freigegeben.
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