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Pressemitteilungen der GD Gesellschaft für Dermopharmazie e. V.


Pressetexte zur 12. GD Jahrestagung 2008 in Berlin

Berlin, 31. März 2008

Pressetext "Sparen im Gesundheitswesen - Patienten mit Hautkrankheiten sind besonders betroffen": weitere Infos... (PDF)

Pressetext "Entwicklung innovativer Hautarzneimittel im deutschsprachigen Raum - Sphingosin-1-phosphat gegen Akne als Paradigma: weitere Infos (PDF)

Pressetext "Die Natur als Vorbild - Einsatz von Pflanzenstoffen in Hautarzneimitteln und Kosmetika": weitere Infos (PDF)

Pressetext "Kleine Strukturen – große Wirkung. Mit Nanopartikeln in die Haut": weitere Infos (PDF)

Pressetext "Wirksamkeitsprüfung und Kennzeichnung von Sonnenschutzmitteln": weitere Infos (PDF)

Stellungnahme der Task Force „Licht.Hautkrebs.Prävention“ der GD Gesellschaft für Dermopharmazie e.V. zum Thema "Wirksamkeitsprüfung und Kennzeichnung von Sonnenschutzmitteln": weitere Infos (PDF)

Pressetext "Fußpilz - Gesellschaft für Dermopharmazie gibt Ratgeberbroschüre für Verbraucher heraus": weitere Infos (PDF)


Sparen im Gesundheitswesen

Patienten mit Hautkrankheiten sind besonders betroffen

(Berlin, 31.03.2008) Gesundheitsreformen sind ein Dauerthema für die Politik, die Wissenschaft und ganz besonders für die Patienten. Auch wenn gerade keine neue Reform in Kraft getreten ist, verändern sich die Rahmenbedingungen für die Versorgung durch die laufende Umsetzung der verschiedensten bereits beschlossenen Sparmaßnahmen in immer kürzeren Abständen. Was dies insbesondere für Patienten mit Hautkrankheiten bedeutet, wurde bei der 12. Jahrestagung der GD Gesellschaft für Dermopharmazie e.V. vom 31. März bis zum 2. April 2008 in Berlin deutlich.

Die Auswirkungen der vorigen Gesundheitsreform erleben viele Patienten seit einem Jahr bei ihren Besuchen in Apotheken. Die Hintergründe der nur noch schwer durchschaubaren Regelungen erläuterte der Apotheker und Gesundheitsökonom Dr. Thomas Müller-Bohn, Süsel. Wer einen Arzneistoff verordnet bekommen hat, für den seine Krankenkasse einen Rabattvertrag abgeschlossen hat, kann nur noch ein Arzneimittel von einem Hersteller mit einem solchen Vertrag erhalten, sofern der Arzt dies nicht unterbindet.

Beim Austausch werden Arzneimittel nach Wirkstoff und Stärke unterschieden. Bei manchen Patienten und manchen Arzneimitteln sollten aber nach Einschätzung wissenschaftlicher Fachgesellschaften weitere pharmazeutischtechnologische Feinheiten berücksichtigt werden, bei denen sich die Produkte unterscheiden können. Erfreulicherweise zeichnet sich immerhin nach einem Jahr durch eine neue Vertragsregelung eine Sonderstellung für äußerlich auf der Haut anzuwendende Arzneimittel ab. Besonders bei diesen Arzneimitteln können neben dem Wirkstoff auch die Trägerstoffe für die Wirksamkeit wesentlich sein. Da diese Besonderheit auch von Zulassungsbehörden anerkannt wird, sollen Arzneimittel in diesem Fall künftig von den Austauschregeln der Rabattverträge ausgenommen werden.

Eine solche positive Ausnahme für die Dermatologie ist allerdings selten. Denn viele Patienten mit Hautkrankheiten sind noch immer hart davon betroffen, dass die weitaus meisten nicht verschreibungspflichtigen Arzneimittel seit 2004 nicht mehr von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt werden. Solche Arzneimittel werden in der Dermatologie besonders häufig benutzt. Die Verschreibungspflicht, die aufgrund des Risikoprofils eines Arzneistoffs festgelegt wird, wurde durch die damalige Gesundheitsreform zum Maß für die Erstattungsfähigkeit. Gerade altbewährte und risikoarme Arzneimittel werden damit vielfach nicht mehr von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt.

Wie viel Geld für wie viel Nutzen?

Doch nicht nur solche lange bekannten Arzneimittel sind von Sparmaßnahmen betroffen, sondern die künftigen Innovationen wahrscheinlich noch mehr. Künftige Maßnahmen richten sich verstärkt auf neue Arzneimittel unmittelbar nach ihrer Zulassung und können damit auch die industrielle Forschung beeinflussen. Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) hat im Januar 2008 seinen ersten Vorschlag für Kosten-Nutzen-Bewertungen von Arzneimitteln vorgestellt. Demnach sollen neue Arzneimittel, deren Zusatznutzen gegenüber bisherigen Produkten nicht mit hinreichender Sicherheit nachzuweisen ist, gemeinsam mit nicht mehr patentgeschützten Arzneimitteln in Festbetragsgruppen eingeordnet werden.

Wenn es dazu kommt, werden solche Neuentwicklungen wie Arzneimittel honoriert, deren Entwicklungskosten längst amortisiert sind. Doch sind die Kriterien, nach denen der Nutzen gemessen wird, in der Fachwelt umstritten. Praktische Erleichterungen im Patientenalltag, die nicht als medizinischer Erfolg messbar sind, drohen dabei übersehen zu werden. Im Mittelpunkt des neuen Methodenverschlags stehen allerdings neue Arzneimittel mit anerkanntem Zusatznutzen. Für solche Produkte sollen künftig Höchstbeträge für die Erstattung durch gesetzliche Krankenkassen festgelegt werden. Dabei soll der zusätzliche Nutzen zu den zusätzlichen Kosten ins Verhältnis gesetzt werden.

Bei künftigen Innovationen soll der zusätzliche Nutzen nicht höher honoriert werden, als das bei früheren Innovationen gegenüber den davor üblichen Behandlungen geschehen ist. Auch eine solche Begrenzung sehen Kritiker als Innovationsbremse. „Dadurch dürfte der Streit über die Messung des Zusatznutzen noch bedeutsamer und noch härter als bisher werden“, meint Dr. Müller-Bohn. Doch auch das Verfahren, mit dem Empfehlungen für die Festlegung künftiger Höchstbeträge abgeleitet werden sollen, dürfte noch zu vielen Diskussionen führen.

Schwierige Innovationspolitik

Die Gesundheitspolitik und alle daran beteiligten Institutionen sieht Dr. Müller-Bohn allerdings vor einem Dilemma: „Politiker und Patienten erwarten von der Pharmaindustrie bedeutsame Innovationen, die bei bisher kaum behandelbaren Erkrankungen Hilfe oder Heilung bringen. Solche Sprunginnovationen lassen sich aber nicht immer planen. Der Alltag der Pharmaforschung sind kleine Veränderungen bekannter Konzepte, die sich manchmal erst später als der große Wurf erweisen.“

Für kleine, manchmal nur schwer messbare Verbesserungen (Schrittinnovationen) ist die Politik immer weniger bereit, deutlich höhere Beträge als für bekannte Therapien auszugeben. Damit drohen sich aber auch die Anreize für die Forschung in Deutschland insgesamt zu verschlechtern. Gleichzeitig besteht die Gefahr, dass ausländische Unternehmen neue Arzneimittel mit nur kleinen Verbesserungen künftig nicht mehr auf den deutschen Markt bringen werden, um sich nicht die Referenzpreise für andere Ländern zu verderben. Für die Patienten, bei denen es gerade auf diesen kleinen Vorteil gegenüber den bisherigen Produkten ankommt, wäre das aber sehr bedauerlich.

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Entwicklung innovativer Hautarzneimittel im deutschsprachigen Raum

Sphingosin-1-phosphat gegen Akne als Paradigma

(Berlin, 31. 3. 2008) Viele Patienten wünschen sich neue und bessere Arzneimittel, um von moderner Forschung zu profitieren. Doch es müssen viele günstige Bedingungen zusammen treffen, um innovative Arzneimittel bis zur Anwendungsreife zu bringen. Warum dies ganz besonders für Arzneimittel gegen Hautkrankheiten (Dermatika) gilt und wie diese schwierige Aufgabe gelingen kann, wurde bei einem Symposium im Rahmen der 12. Jahrestagung der GD Gesellschaft für Dermopharmazie e.V. vom 31. März bis zum 2. April 2008 in Berlin dargestellt.

Der stellvertretende Vorsitzende der Gesellschaft, Professor Dr. Hans Christian Korting von der Klinik und Poliklinik für Dermatologie und Allergologie der Ludwig-Maximilians-Universität München, erläuterte, wie Netzwerke mittelständischer Unternehmen im deutschsprachigen Raum innovative Hautarzneimittel entwickeln. Bedauerlicherweise würden die großen weltweit tätigen Pharmakonzerne mittlerweile kaum noch neue Arzneimittel gegen Hautkrankheiten entwickeln, weil diese nur in den seltensten Fällen die zum Ausgleich der Entwicklungskosten erwarteten weltweiten Jahresumsätze von mehr als einer Milliarde US-Dollar versprechen.

Bei der systematischen Suche nach innovativen Hautarzneimitteln sei deswegen ein neues Denken gefragt, das unter mittelständischen Pharmaunternehmen in Deutschland bereits zu einigen erfolgversprechenden Projekten geführt hat. Ein Patentrezept gibt es dafür nicht, wie die teilweise sehr unterschiedlichen Beispiele zeigen. Doch die beste Aussicht auf Erfolg für die Entwicklung marktfähiger Arzneimittel außerhalb großer Pharmakonzerne bieten offenbar Netzwerke, an denen mehrere hochspezialisierte Unternehmen und oft auch Universitäten beteiligt sind.

Erfolg durch Zusammenarbeit

So entwickelt die Firma Riemser gemeinsam mit der Arbeitsgruppe von Professor Dr. Monika Schäfer-Korting, Institut für Pharmazie an der Freien Universität Berlin, ein Arzneimittel gegen hellen Hautkrebs, das von dem bereits lange bekannten Arzneistoff 5-Fluorouracil abgeleitet ist, der sowohl gegen Virus- als auch gegen Tumorer-krankungen eingesetzt wird. Im Unterschied zu vielen anderen Projekten wird hier parallel an einem neuen Arzneistoff und an einem geeigneten Trägersystem gearbeitet, das den Stoff in die Krebszellen eindringen lässt.

Für die Vielfalt der Forschungskonzepte spricht das Beispiel des deutsch-amerikanischen Biotechnologieunternehmens MediGene. Das Unternehmen, das sonst an Gentherapien arbeitet, hat Wirkstoffe aus grünem chinesischen Tee in einer Salbe verarbeitet, die ebenfalls gegen hellen Hautkrebs eingesetzt werden soll.

In einem Projekt eines anderen biotechnologischen Start-up-Unternehmens, der Firma Heidelberg Pharma, wurde mit Fosfluridin eine Substanz zur innerlichen Anwendung entwickelt, wobei der eigentliche Wirkstoff erst im Magen gebildet wird. Mit einer solchen Therapie könnte heller Hautkrebs behandelt werden, der nicht auf einzelne kleine Hautbereiche begrenzt ist, sondern sich über eine große Hautfläche ausgebreitet hat.

Vereinzelt stehen auch noch große Pharmakonzerne hinter neuen Entwicklungen gegen Hautkrankheiten. Dies zeigt das Beispiel der schweizerischen Firma Basilea, an der der Roche-Konzern beteiligt ist. Das seit Oktober 2007 auch in München mit einer deutschen Tochtergesellschaft ansässige Unternehmen arbeitet an einem einzunehmenden Präparat mit dem Wirkstoff Alitretinoin zur Behandlung des chronischen Handekzems – eine Erkrankung, die für die Betroffenen oft einen schweren Einschnitt im Leben bedeut, weil sie bis zur Arbeitsunfähigkeit führen kann.

Doch auch auf andere Weise können mittelständische Unternehmen indirekt von der Arbeit der Konzerne profitieren. So entwickelte die Berliner Firma Jerini mit Icatibant einen Arzneistoff weiter, der ursprünglich von der ehemaligen deutschen Hoechst AG stammte. Ziel ist eine orale, also beispielsweise in Form von Tabletten einsetzbare Therapie gegen das hereditäre Angioödem, eine Haut- und Schleimhautschwellung, die bis zu Erstickungsanfällen führen kann. Die bisherigen Therapien können nur als Injektion verabreicht werden und sind daher bei einem Anfall für den Patienten schwierig anzuwenden.

Multitalent Sphingosin-1-phosphat

Wie viele Partner für eine erfolgreiche Entwicklung außerhalb großer Pharmakonzerne notwendig sein können, machte Professor Korting am Beispiel der Substanz Sphingosin-1-phosphat deutlich. Dieser im menschlichen Körper vorkommende Botenstoff hat vielfältige Funktionen bei der Übertragung biologischer Signale. Die Arbeitsgruppe um die Berliner Forscher Professor Dr. Burkhard Kleuser und Professor Dr. Monika Schäfer-Korting beschrieb jedoch auch Wirkungen der Substanz als Arzneimittel.

„Das Besondere an Sphingosin-1-phosphat ist, dass es anscheinend ohne wesentliche unerwünschte Wirkungen gestörte Reifungsprozesse in kranker Haut normalisiert. Dies gilt speziell für die gestörte Verhornung, die das Hauptproblem bei ganz unterschiedlichen Hautkrankheiten darstellt,“ erklärte Professor Korting. So zeigt die Substanz Wirkung bei Schuppenflechte, Akne und lichtgeschädigter Altershaut. Diesen Erkrankungen gemeinsam ist die gestörte Verhornung und unzureichende Reifung der Haut, so dass ein einzelner Arzneistoff durchaus gegen so verschiedene Hautkrankheiten wirksam sein kann.

Mittlerweile hat die britische Firma York Pharma die Substanz zu einem Arzneimittel gegen Akne weiterentwickelt. Um die teure und daher nur in geringen Mengen einzusetzende Substanz gezielt durch die Aknehaut transportieren zu können, wird ein nanostrukturierter Lipidträger genutzt. Die in die Haut eindringenden Wirkstoffträger haben demnach eine Größenordnung im Bereich von Millionstel Millimetern. Diese werden wiederum in ein Gel eingebracht, damit die Zubereitung lange genug auf der Haut verbleiben kann.

Da das Unternehmen sowohl in Großbritannien als auch in Deutschland forscht, konnte die Zusammenarbeit hier weiter ausgebaut werden. So liefern zwei deutsche Unternehmen den Lipidträger und den kompliziert strukturierten Arzneistoff, der eine aufwändige Herstellung erfordert. Die Arbeit wird im Zusammenhang mit dem Einsatz der allgemein als zukunftsträchtig eingestuften Nanotechnologie sogar vom Bundesforschungsministerium im Rahmen des Projektes „Nano for life“ unterstützt.

„Ganz außergewöhnlich bezüglich der Förderung ist, dass nicht nur die Präklinik, sondern auch der Einsatz am Menschen gefördert wird. Offenbar hält man das Projekt für besonders tragfähig“, so Professor Korting. Außerdem werde wohl im Bundesforschungsministerium erkannt, dass die Arzneimittelforschung am Patienten ein Hauptproblem für Start-up-Unternehmen in Deutschland darstellt.

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Die Natur als Vorbild

Einsatz von Pflanzenstoffen in Hautarzneimitteln und Kosmetika

(Berlin, 31. 3. 2008) Pflanzen und die aus ihnen gewonnenen Wirkstoffe gelten bei vielen Verbrauchern grundsätzlich als mild wirksam und unproblematisch. Doch stammen einige der häufigsten Allergieauslöser aus Pflanzen. Andererseits überraschen sogar alt bekannte Pflanzen mit immer wieder neuen interessanten Heil- und Pflegewirkungen. Die Forschung mit Pflanzeninhaltsstoffen ist daher weiterhin spannend und erfolgversprechend, wie bei der 12. Jahrestagung der GD Gesellschaft für Dermopharmazie e.V. vom 31. März bis zum 2. April 2008 in Berlin deutlich wurde.

Bei dieser Fachtagung, die sich unter verschiedensten Aspekten mit Hautarzneimitteln und Kosmetika befasste, warnte Professor Dr. Christoph M. Schempp von der Universitäts-Hautklinik Freiburg im Breisgau vor der unkritischen Anwendung von Pflanzenprodukten an der Haut. Duftstoffe, Perubalsam, Kolophonium, Bestandteile von Pflanzen aus der Familie der Korbblütler, Terpentin und Propolis gehören zu den häufigsten Auslösern von Kontaktallergien und sind in dieser Hinsicht problematischer als die meisten künstlich hergestellten Substanzen.

Doch präsentierte Professor Schempp auch zahlreiche Beispiele für neu entdeckte Pflanzenwirkungen, die in Hautarzneimitteln oder Kosmetika nutzbringend eingesetzt werden. Dabei werden nicht ganze Pflanzen oder Pflanzenteile verwendet, sondern Extrakte oder Wirkstoffe, die nach genau definierten Verfahren gewonnen werden. In wissenschaftlichen Studien werden sie nach den gleichen Regeln wie neu entwickelte synthetische Arzneistoffe getestet und meist mit einem wirkstofffreien Scheinmedikament (Placebo) verglichen. So wird ihre Wirkung wissenschaftlich gesichert.

Nützliche dermatologische Effekte

Eine Creme mit einem Extrakt, der aus der Berberitzenart mit dem botanischen Namen Mahonia aquifolium gewonnen wird, erwies sich in einer solchen Studie als wirksam gegen eine Form der Schuppenflechte. Ein Extrakt aus Salbeiblättern wirkte bei 40 Probanden, deren Haut mit ultraviolettem Licht bestrahlt wurde, ebenso wirksam gegen die Schwellung und Rötung wie eine einprozentige Hydrocortison-Zubereitung mit der gleichen Salbengrundlage. Kürzlich konnte sogar festgestellt werden, über welchen Signalweg im Körper die in Salbei und auch in Rosmarin enthaltenen Diterpenphenole diesen entzündungshemmenden Effekt vermitteln.

Ein Extrakt aus Johanniskraut zeigte in einer Studie eine günstige Wirkung beim leichten bis mittelschweren atopischen Ekzem und wird daher seit 2004 in bestimmten Hautpflegemitteln eingesetzt. Auch ein Süßholzextrakt wirkte in einer Studie abhängig von seiner Dosis günstig beim atopischen Ekzem. In einer Kombination mit Weinlaubextrakt, Allantoin und Bisabolol wurde dies in zwei weiteren Studien mit 30 bzw. 218 Probanden bestätigt. Daraufhin wurde eine solche Kombination 2007 als Medizinprodukt in den Markt eingeführt.

Für ein Wasserdampfdestillat aus Koriandersamen konnte eine breite antiseptische und zudem eine milde entzündungshemmende Wirkung bei guter Verträglichkeit nachgewiesen werden. Daraufhin wurde eine Lipolotio, die ein Prozent Korianderöl enthält, zur begleitenden Basispflege bei empfindlicher Haut entwickelt und 2007 in den Handel gebracht.

Ebenfalls im Jahr 2007 wurde eine Hautpflegeserie gegen trockene Haut mit einem standardisierten Birkenkorkextrakt eingeführt. Die dermatologischen Effekte dieser Zubereitungen wurden seit April 2004 umfassend dokumentiert, wobei das in der Birkenrinde enthaltene Betulin und verwandte Wirkstoffe wesentlich für die günstigen Effekte verantwortlich gemacht werden.

Die eingeführten Betulin-Zubereitungen enthalten keine Emulgatoren, Konservierungsmittel oder sonstigen Zusatzstoffe und sind auch für empfindliche Haut geeignet. „Die nur aus drei Komponenten bestehende Betulin-basierte Creme hat sich in der klinischen Anwendung als gut verträglich und besonders effektiv bei der Pflege von Intertrigo (Wundreiben in Körperfalten) und erosiven Hautveränderungen erwiesen“, erklärte Professor Schempp.

Großes Zukunftspotenzial

Neben solchen interessanten Ergebnissen, die sich bei der Untersuchung bekannter heimischer Pflanzen ergeben, bieten selbstverständlich auch eher exotische Gewächse noch ungeheures Potenzial für die Entwicklung neuer Hautarzneimittel und Kosmetika. Als Beispiel nannte Professor Schempp den grünen Tee.

Doch in jedem Fall kommt es darauf an, die eingesetzten Pflanzenextrakte möglichst genau zu standardisieren, damit die erwünschten Wirkungen gesichert und unerwünschte Effekte vermieden werden können. Dabei muss immer wieder auf bekannte Problemsubstanzen geachtet werden, deren Einsatz insbesondere bei geschädigter und erkrankter Haut zu vermeidbaren Risiken führen würde.

Für Forscher wie Professor Schempp gibt es daher noch reichlich Arbeit, um aus dem reichen Schatz der Natur noch weitere wirksame und sichere Inhaltsstoffe für Hautarzneimittel und Kosmetika zu erkennen und zu untersuchen.

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Kleine Strukturen – große Wirkung

Mit Nanopartikeln in die Haut

(Berlin, 31. 3. 2008) Strukturen in der Größenordnung von Millionstel Millimetern liegen voll im Trend der Wissenschaft. Die Nutzung so kleiner Teilchen – zusammengefasst unter dem Stichwort Nanotechnologie – revolutioniert nicht nur die Werkstofftechnik, sondern hält auch Einzug in die Medizin. Welche Perspektiven Nanostrukturen für den Einsatz in Hautarzneimitteln bieten, wurde im Rahmen der 12. Jahrestagung der GD Gesellschaft für Dermopharmazie e.V. vom 31. März bis zum 2. April 2008 in Berlin dargestellt.

„Die Anregung zum Einsatz der Nanotechnologie in der Hautmedizin haben neue Erkenntnisse über das Eindringen von Arzneistoffen und anderen Substanzen in die Haut geliefert“, erklärte der wissenschaftliche Tagungsleiter, Professor Dr. Dr.-Ing. Jürgen Lademann, der an der Klinik für Dermatologie und Allergologie des Charité Universitätsklinikums Berlin für den Bereich der experimentellen und angewandten Hautphysiologie verantwortlich ist.

Lange Zeit galt als gesichert, dass Nanopartikel von der Hautoberfläche überwiegend durch die Zellen beziehungsweise durch die Zellzwischenräume in tiefere Hautschichten eindringen. Professor Lademann berichtete nun jedoch über neue Erkenntnisse, nach denen der Weg durch die Haarfollikel eine ebenso große Rolle spielt, obwohl die Haarfollikel nur ein Tausendstel der gesamten Hautoberfläche des Menschen ausmachen.

Nanopartikel als Wirkstoffträger

Experimentell wurde nach dem Auftragen einer bestimmten arzneistoffhaltigen Salbe in den Haarfollikeln in etwa die gleiche Wirkstoffmenge gefunden wie in den umgebenden Hautzellen. Für diese Versuche nutzte die Arbeitsgruppe von Professor Lademann verblüffend einfache und aussagekräftige Methoden, mit denen der Weg des Wirkstoffes nachvollzogen werden kann.

Aus Hautabrissen, die schmerzfrei mit Klebestreifen gewonnen werden, wird bestimmt, wie viel Wirkstoff nach dem Auftragen eines Präparates in verschiedenen Hautschichten ankommt. Auch wenn Haarfollikel einzeln verschlossen werden, ergibt sich im Vergleich zur Haut mit unveränderten Follikeln, wie viel Arzneistoff entlang der Haare und wie viel durch die Hautzellen eindringt.

Die neuen Erkenntnisse über den großen Anteil des Wirkstofftransports durch die Haarfollikel erschütterten die bisherigen Vorstellungen der Experten und warfen die Frage auf, wie Arzneistoffe auf dem neu entdeckten Weg durch die Haarfollikel gezielt in die Haut gebracht werden können. Bei den ersten Versuchen dazu zeigte sich, dass Arzneistoffe, die in Wirkstoffträgern mit einer Größenordnung von einigen Hundert Nanometern eingeschlossen sind, besser in die Haarfollikel gelangen als Arzneistoffe ohne solche Träger. Dies ist in etwa so, als würden große Kugeln besser in ein Loch fallen als kleine.

Dieser erstaunliche und scheinbar unlogische Effekt lässt sich mit der Bewegung der Körperhaare im Follikel erklären. Durch die ständige Bewegung der Haut wirkt der Haarfollikel wie eine Zahnradpumpe und befördert feinste Hautschuppen heraus, die etwa 500 bis 800 Nanometer groß sind. Ebenso gut können aber auch Arzneistoffträger in der gleichen Größenordnung in den Follikel hinein bewegt werden.

Auf dem Weg zur Wirkung eines Arzneimittels in der Haut ist dies aber nur der erste Schritt. Nach dem Transport in den Haarfollikel muss der Wirkstoffträger den Arzneistoff freigeben. Nur dann kann er in tiefere Hautschichten eindringen und entweder dort wirken oder über die Blutbahn in andere Zielorgane gelangen. Dass dies tatsächlich gelingt, konnten die Forscher um Professor Lademann inzwischen am Beispiel eines einfach strukturierten Wirkstoffs zeigen.

Viele Anwendungen möglich

Um die richtigen Träger für verschiedene Arzneistoffe zu finden, soll die Nanotechnologie weiter entwickelt werden. Professor Lademann sieht darin eine ganz neue Perspektive für die dermale Anwendung von Arzneimitteln. In Nanopartikeln applizierte Wirkstoffe könnten kontrollierter, schneller und womöglich auch in größeren Mengen in die Haut eingebracht werden als aus herkömmlichen Formulierungen. Da die Wirkstoffe in den Haarfollikeln gespeichert werden, müssen die betreffenden Präparate außerdem weniger häufig angewendet werden als herkömmliche Zubereitungen.

Letzteres könnte zur Verbesserung der Therapietreue des Patienten (Compliance) beitragen und wäre zudem von praktischem Nutzen, wenn die Präparate an bekleideten Hautstellen angewendet werden müssen. Durch das raschere Eindringen des Wirkstoffs in die Haut wird außerdem das von herkömmlichen Formulierungen bekannte Problem abgeschwächt, dass der Wirkstoff durch Abrieb, Schwitzen oder Waschvorgänge schon vor dem Eindringen in die Haut wieder von der Hautoberfläche entfernt wird.

Außerdem sind ganz neue Einsatzmöglichkeiten für Arzneimittel auf der Haut denkbar. „Das kann bis zur örtlichen Verabreichung von Impfstoffen ohne Spritze gehen“, meint Professor Lademann. Da Haarfollikel von Blutgefäßen, Stammzellen und Zellen des Immunsystems umgeben sind, bietet sich der Weg sogar für die Gen- und die Immuntherapie an. Bis dahin gilt es aber, die Beschaffenheit der Nanopartikel weiter zu verbessern.

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Wirksamkeitsprüfung und Kennzeichnung von Sonnenschutzmitteln

Lichtschutzexperten der Gesellschaft für Dermopharmazie nehmen Stellung zur Empfehlung der EU-Kommission

(Berlin, 31. 3. 2008) Mit dem Ziel, beim Sonnenschutz europaweit mehr Sicherheit und Transparenz zu schaffen, hat die EU-Kommission im September 2006 eine weitreichende Empfehlung zur Wirksamkeit und Kennzeichnung von Sonnenschutzmitteln herausgegeben. Zu dieser Empfehlung hat die GD Task Force „Licht.Hautkrebs.Prävention“, eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe von Lichtschutzexperten der GD Gesellschaft für Dermopharmazie e.V., eine Stellungnahme herausgegeben, die anlässlich der 12. GD-Jahrestagung vom 31. März bis zum 2. April 2008 in Berlin vorgestellt wurde.

Wie Dr. Joachim Kresken, Viersen, der GD-Vorsitzende und Mitglied der Task Force, erklärte, stelle die Empfehlung der EU-Kommission zwar einen wertvollen Beitrag zur Erreichung des angestrebten Zieles dar, gebe aber längst nicht in allen Punkten den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstand wieder. Bevor die Empfehlung zum allgemeinen Standard erhoben und in allen Einzelheiten umgesetzt werde, sollte sie deshalb zunächst einer kritischen Diskussion unterzogen werden.

Kritik an den empfohlenen Prüfmethoden

Zu kritisieren sei insbesondere die von der EU-Kommission empfohlene PPD (Persistent Pigment Darkening)-Methode zur Prüfung der Schutzleistung von Sonnenschutzmitteln gegen UV-A-Strahlung. Bei diesem an der menschlichen Haut durchgeführten Verfahren werde mit der Zeit bis zum Eintreten einer länger anhaltenden Pigmentierung ein Endpunkt verwendet, der für die inzwischen bekannten vielfältigen Hautschäden, die durch den kurzwelligen Anteil der UV-A-Strahlung (320-400 nm) verursacht werden können, nicht repräsentativ ist.

Die Aufforderung der EU-Kommission an die Hersteller von Sonnenschutzmitteln, aus ethischen Gründen für Routinetestzwecke alternative Prüfmethoden zu entwickeln, die nicht mehr an der menschlichen Haut durchgeführt werden müssen, wird dagegen von der GD Task Force unterstützt. Bevor solche In-vitro-Methoden jedoch voreilig zu Standardprüfverfahren erklärt werden, sollte sichergestellt sein, dass sie Ergebnisse liefern, die nicht nur reproduzierbar, sondern auch medizinisch relevant sind.

Letzteres treffe jedoch zum Beispiel weder für die in Deutschland entwickelte und zur Deutschen Industrienorm 67502 erhobene Methode zur Bestimmung der UV-A-Bilanz noch für die von COLIPA, dem Dachverband der europäischen Kosmetikindustrie, 2007 veröffentlichte Methode zur Prüfung der UV-A-Schutzleistung zu. Die Methode der COLIPA sei zudem mit einem systematischen Fehler behaftet, der insbesondere bei Produkten, die UV-B-labile Filtersubstanzen enthalten, zur Errechnung einer nicht adäquaten UV-A/UV-B-Bilanz führen könne. Schon allein aus diesem Grund könne das Verfahren deshalb noch nicht für Standardtestzwecke und für vergleichende Untersuchungen von Verbraucherschutzorganisationen empfohlen werden.

Neuerungen bei der Kennzeichnung der Wirksamkeit

Anders als bei den Methoden zur Wirksamkeitsprüfung, steht die GD Task Force den Vorschlägen der EU-Kommission zur Kennzeichnung von Sonnenschutzmitteln weitgehend positiv gegenüber. Unabhängig von der Empfehlung der EU-Kommission sei jedoch zu beklagen, dass bei Sonnenschutzmitteln, die als Kosmetika vermarktet werden, aus rechtlichen Gründen keine Schutzwirkungen gegen lichtbedingte Hautkrankheiten ausgelobt und auf den Verpackungen angegeben werden dürften.

„Der Verbraucher erwartet aber zu Recht, dass Sonnenschutzmittel nicht nur gegen Sonnenbrand und vorzeitige Hautalterung, sondern auch gegen Hautkrebs schützen sollten“, erklärte Dr. Kresken und machte damit ein besonderes Anliegen der GD Task Force deutlich, die sich seit ihrer Gründung im Jahr 2003 intensiv mit Fragen der Prävention und Therapie der hellen Hautkrebsformen beschäftigt. Nach derzeitigem wissenschaftlichen Erkenntnisstand sei davon auszugehen, dass die Anwendung von Sonnenschutzmitteln durchaus einen Beitrag zur Verhütung dieser rasant zunehmenden Hautkrebsformen leisten könne, so Dr. Kresken.

Diese Erkenntnis, die bislang ausschließlich aus epidemiologischen Studien abgeleitet wurde, konnte für ein bestimmtes Lichtschutzmittel vor kurzem erstmalig in einer klinischen Studie bestätigt werden, deren Ergebnisse im Rahmen der 12. GD-Jahrestagung in Berlin präsentiert wurden. Das betreffende Präparat wurde von einer Schweizer Pharmafirma entwickelt und 2007 als apothekenexklusives Medizinprodukt in den Markt gebracht. Damit steht dem Verbraucher nun ein Lichtschutzmittel mit bislang einmaligem Rechtsstatus zur Verfügung, bei dem auf der Verpackung eine Schutzwirkung gegen hellen Hautkrebs angegeben werden darf.

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Stellungnahme der Task Force „Licht.Hautkrebs.Prävention“ der GD Gesellschaft für Dermopharmazie e.V.

Wirksamkeitsprüfung und Kennzeichnung von Sonnenschutzmitteln

(Köln, 28.03.2008) Mit dem Ziel, beim Sonnenschutz europaweit mehr Sicherheit und Transparenz zu schaffen, hat die EU-Kommission im September 2006 eine weitreichende Empfehlung zur Wirksamkeit und Kennzeichnung von Sonnenschutzmitteln herausgegeben [1]. Diese Empfehlung stellt zwar einen wertvollen Beitrag zur Erreichung des angestrebten Zieles dar, gibt aber längst nicht in allen Punkten den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstand wieder. Bevor die Empfehlung zum allgemeinen Standard erhoben und in allen Einzelheiten umgesetzt wird, sollte sie deshalb nach Auffassung der GD Task Force „Licht.Hautkrebs. Prävention“, einer interdisziplinären Arbeitsgruppe von Lichtschutzexperten der Gesellschaft für Dermopharmazie, zunächst einer kritischen Diskussion unterzogen werden.

Zu Recht fordert die EU-Kommission in ihrer Empfehlung, dass Sonnenschutzmittel eine Mindesteffizienz gegen UV-B-Strahlung (290-320 nm) und gegen den kurzwelligen Anteil der UV-A-Strahlung (320-400 nm) besitzen und mit genormten Methoden auf ihre Schutzwirkung gegen diese beiden Strahlungsarten geprüft werden sollten. Zudem wird richtigerweise darauf hingewiesen, dass Sonnenschutzmittel nicht nur Sonnenbrand vermeiden können, sondern wissenschaftliche Erkenntnisse außerdem die Schlussfolgerung auf eine mögliche Schutzwirkung gegen vorzeitige Hautalterung, Photoimmunsuppression und die hellen Hautkrebsformen zulassen.

Nicht erwähnt wird, dass bei Sonnenschutzmitteln, die als Kosmetika vermarktet werden, etwaige Schutzeffekte gegen hellen Hautkrebs – also gegen Basaliom und Spinaliom sowie gegen aktinische Keratose als Carcinoma in situ – aus rechtlichen Gründen nicht ausgelobt werden dürfen. Dafür wäre eine Vermarktung der Produkte als Arzneimittel oder als Medizinprodukte notwendig. Im Mai 2007 wurde tatsächlich erstmalig ein Lichtschutzmittel als Medizinprodukt in den Markt gebracht, für das in einer klinischen Studie an Transplantationspatienten eine Schutzwirkung gegen hellen Hautkrebs nachgewiesen wurde [2].

In der Empfehlung der EU-Kommission fehlt auch ein Hinweis darauf, dass Sonnenschutzmittel nicht nur gegen UV-B- und UV-A-Strahlung, sondern auch gegen den nicht wärmebezogenen Anteil der Infrarot-Strahlung des Sonnenlichtes, die so genannte IR-A-Strahlung (760-1400 nm), schützen sollten. Neuere, in der Empfehlung noch nicht angesprochene Erkenntnisse haben aber gezeigt, dass IR-A-Strahlung die Hautalterung beschleunigt und aufgrund ihres Schädigungseffektes auf die Mitochondrien wahrscheinlich auch zur Entwicklung von hellem Hautkrebs beiträgt ([3] und dort zitierte Literatur).

Methoden zur Bestimmung der UV-Schutzleistung

Grundsätzlich zu begrüßen ist die Empfehlung der EU-Kommission, zur Bestimmung der UV-Schutzleistung In-vivo-Methoden als Referenzmethoden zu etablieren und für Routinetestzwecke aus ethischen Gründen In-vitro-Methoden zu bevorzugen, die gleichwertige Ergebnisse liefern. Die Industrie wird von der Kommission ausdrücklich aufgefordert, solche Methoden zu entwickeln.

Als Referenzmethode zur Bestimmung des Lichtschutzfaktors (LSF) gegenüber UV-B-Strahlung schlägt die EU-Kommission die International Sun Protection Factor Test Method [4] in der 2006 von den europäischen, japanischen, US-amerikanischen und südafrikanischen Industrieverbänden aktualisierten Form vor. Bei dieser allgemein anerkannten In-vivo-Prüfmethode ist der Endpunkt über die minimale Erythemdosis (MED) eindeutig und relevant definiert.

Letzteres trifft jedoch nicht für die vorgeschlagene Referenzmethode zur Bestimmung des UVA-Schutzes zu. Dafür soll die von der japanischen Industrie angewandte und von der französischen Gesundheitsagentur (Agence française de sécurité sanitaire des produits de santé) geänderte Form der PPD (Persistent Pigment Darkening)-Methode eingesetzt werden [1]. Diese Methode verwendet einen Endpunkt (Zeit bis zum Eintreten einer Pigmentierung), der für die vielfältigen, durch UV-A-Strahlung auslösbaren Hautschäden nicht repräsentativ ist.

Dabei wurden in letzter Zeit eine ganze Reihe von alternativen In-vivo-Methoden mit diesbezüglich relevanteren Endpunkten, wie der Erfassung der Immunsuppression [5], der DNA-Schädigung [6] oder der gebildeten freien Radikale [7], entwickelt. Aus medizinisch-wissenschaftlicher Sicht wäre es deshalb wünschenswert, wenn diese oder andere Methoden mit relevanten Endpunkten an Stelle der PPD-Methode als Referenzmethoden zur Bestimmung des UV-A-Schutzes etabliert werden könnten. Dies hat die Gesellschaft für Dermopharmazie bereits in einer im Januar 2006 veröffentlichten Stellungnahme vorgeschlagen [8].

Kritik an den existierenden In-vitro-Methoden

Die Aufforderung der EU-Kommission an die Industrie, zur Bestimmung der UV-Schutzleistung geeignete In-vitro-Methoden zu entwickeln, lässt darauf schließen, dass die Kommission die In-vitro-Methoden, die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung ihrer Empfehlung bereits bekannt waren, als ungeeignet oder unzureichend ansieht. Dies dürfte für die zur Charakterisierung des UV-A-Schutzes seit langem eingesetzte Methode nach dem Australischen Standard AS 2607 [9] ebenso zutreffen wie für die in Deutschland entwickelte Methode zur Bestimmung der UV-A-Bilanz nach DIN 67502 [10].

Die Schwächen dieser beiden Methoden hatte die Gesellschaft für Dermopharmazie bereits in ihrer o. g. Stellungnahme von Januar 2006 ausführlich dargelegt. Während an der Methode nach dem Australischen Standard zu kritisieren ist, dass damit insbesondere die UV-A-Schutzleistung von Sonnenschutzmitteln mit hohem LSF gegen UV-B nicht ausreichend charakterisiert werden kann, bleibt bei der Methode nach DIN 67502, neben anderen Schwächen, die Möglichkeit der Photodegradation der UV-Filter unberücksichtigt.

Diese beiden Probleme sind bei einer weiterentwickelten In-vitro-Methode, die im April 2007 von COLIPA, dem Dachverband der europäischen Kosmetikindustrie, veröffentlicht wurde [11], nicht mehr gegeben. Außerdem wurde diese Methode mit der PPD-Methode korreliert und erfüllt damit formal die Forderung der EU-Kommission nach einem gleichwertigen In-vitro-Verfahren. Aufgrund der Endpunktproblematik der PPD-Methode ist die festgestellte Korrelation für die Praxis jedoch nur wenig hilfreich.

Zudem haben die bisherigen Erfahrungen mit der COLIPA-Methode einen systematischen Fehler deutlich gemacht: So werden zwar die Lichtschutzfaktoren gegen UV-A und UV-B vor und nach der Bestrahlung des Prüfproduktes photometrisch ermittelt, in die Berechnung der UV-A/UV-B-Bilanz fließen aber der UV-A-Schutzfaktor, der mit und der UV-B-Schutzfaktor, der ohne Vorbestrahlung ermittelt wurde, ein. Dies kann insbesondere bei Produkten, die UV-B-labile Filtersubstanzen (z.B. Cinnamate) enthalten, zur Errechnung einer nicht adäquaten UV-A/UV-B-Bilanz führen.

Neuerungen bei der Kennzeichnung der Wirksamkeit

Die Wirksamkeit von Sonnenschutzmitteln gegen UV-B-Strahlung soll nach Vorstellung der EU-Kommission nicht mehr über den tatsächlich gemessenen Lichtschutzfaktor, sondern nur noch – nach unten gerundet – mit LSF 6, 10, 15, 20, 25, 30, 50 beziehungsweise 50+ gekennzeichnet werden. Zudem sollen die Produkte in Abhängigkeit von der Höhe ihres LSF einer Schutzkategorie („niedrig“ , „mittel“, „hoch“ oder „sehr hoch“) zugeordnet werden, die mindestens ebenso gut sichtbar auf den Verpackungen anzugeben ist wie der LSF.

Die Einführung von Schutzkategorien ist zur Orientierung des Verbrauchers grundsätzlich vorteilhaft. Zu kritisieren ist jedoch die vorgeschlagene Kennzeichnung „niedriges Schutzniveau“ für Präparate mit einem gemessenen LSF von kleiner 15. Eine derartige Kennzeichnung dürfte ein nicht unerhebliches Verkaufshindernis darstellen und könnte dazu führen, dass solche Sonnenschutzmittel zukünftig nicht mehr angeboten werden, obwohl sie in vielen Fällen ausreichend sind.

Ein UV-A-Schutz soll gemäß Empfehlung der EU-Kommission nur noch dann ausgelobt werden, wenn mit der PPD- oder einer gleichwertigen In-vitro-Methode ein Schutzfaktor ermittelt wurde, der mindestens ein Drittel so hoch ist wie der LSF gegenüber UV-B. Der IKW, der Industrieverband der deutschen Kosmetikindustrie, empfiehlt seinen Mitgliedsfirmen, dies durch Anbringung eines einheitlichen Symbols (Kreis mit den Buchstaben UVA) kenntlich zu machen.

Eindeutige und umstrittene Warn- und Anwendungshinweise

Zu unterstützen ist die Forderung der EU-Kommission, Sonnenschutzmittel neben den Angaben zur Wirksamkeit auch mit bestimmten Warnhinweisen zu versehen. Diese Hinweise sollen den Verbraucher zum Beispiel darauf aufmerksam machen, sich auch bei Verwendung eines Sonnenschutzmittels nicht zu lange in der Sonne aufzuhalten und Säuglinge und Kinder überhaupt nicht dem direkten Sonnenlicht auszusetzen. Auch die Forderung, auf Angaben zu verzichten, die einen nicht realisierbaren hundertprozentigen Schutz vor der Sonnenstrahlung vermuten lassen (zum Beispiel Begriffe wie „Sunblocker“ oder „völliger Schutz“), wird von den Experten der GD Task Force ausdrücklich unterstützt.

Für nicht akzeptabel hält die Task Force dagegen die Forderung der EU-Kommission, bei jedem Sonnenschutzmittel einen Hinweis anzubringen, dass das Mittel bei Schwitzen sowie nach dem Schwimmen und Abtrocknen zur Aufrechterhaltung seiner Schutzwirkung erneut aufgetragen werden muss. Diese Forderung mag zwar für herkömmliche Cremes, Lotionen oder Gele berechtigt sein, ist aber nicht ohne Weiteres auf spezielle Formulierungen, wie iposomale Zubereitungen oder Produkte mit ähnlichen galenischen Systemen, zu übertragen.

Fazit und Ausblick

Die Empfehlung der EU-Kommission zur Wirksamkeitsprüfung und Kennzeichnung von Sonnenschutzmitteln stellt grundsätzlich einen wertvollen Beitrag dar, um beim Sonnenschutz europaweit mehr Sicherheit und Transparenz zu schaffen. Da die Empfehlung jedoch längst nicht in allen Punkten den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstand zu Grunde legt, sollte die Diskussion über die Methoden zur Prüfung der Schutzleistung und Kennzeichnung von Sonnenschutzmitteln auch nach der Veröffentlichung der EU-Empfehlung weitergeführt werden.

Aus medizinisch-wissenschaftlicher Sicht ist insbesondere die Tatsache zu kritisieren, dass die von der EU-Kommission empfohlenen Methoden zur Prüfung der Schutzleistung das breite Spektrum der möglichen Hautschäden, die bei übermäßiger Einwirkung von Sonnenlicht eintreten können, längst nicht vollständig abbilden. Hinzu kommt, dass mit der PPD-Methode eine Referenzmethode zur Bestimmung der UV-A-Schutzleistung etabliert werden soll, die einen Endpunkt verwendet, der für das inzwischen weitgehend bekannte Schädigungspotenzial der UV-A-Strahlung nicht relevant ist.

Auch die von der COLIPA für Routinetestzwecke entwickelte In-vitro-Methode zur Bestimmung des UV-A-Schutzes kann nicht zur breiten Anwendung empfohlen werden. Diese Methode wurde zwar mit der PPD-Methode korreliert, nicht aber mit In-vivo-Methoden, die hinsichtlich ihrer Endpunkte weniger problematisch sind. Außerdem ist die COLIPA-Methode mit einem systematischen Fehler behaftet, der insbesondere bei Produkten mit UVB-labilen Filtersubstanzen zur Errechnung einer nicht adäquaten UV-A/UV-B-Bilanz führen kann.

Im Sinne des Verbrauchers wäre es deshalb wünschenswert, wenn die Suche nach geeigneten Methoden zur Prüfung der Wirksamkeit von Sonnenschutzmitteln fortgesetzt würde und sich daran – womöglich unterstützt durch öffentliche Fördermittel – auch Industrie unabhängige Forschungseinrichtungen weiterhin beteiligten. Angestrebt werden sollte ein praxistaugliches Prüfverfahren, das die Möglichkeit bietet, die Produktleistung mit einem Zahlenwert zum Ausdruck zu bringen, der die Schutzwirkung gegenüber dem gesamten Spektrum des hautschädigenden Anteils des Sonnenlichtes wiedergibt.

Weiterhin wäre zu wünschen, dass auch die EU-Kommission die Diskussion um die Wirksamkeitsprüfung und Kennzeichnung von Sonnenschutzmitteln noch nicht als abgeschlossen betrachtet und ihre Standpunkte in einer eventuellen weiteren Einlassung dem aktuellen Stand des Wissens anpasst. Falls es dazu kommen sollte, wäre die Task Force „Licht.Hautkrebs.Prävention“ der Gesellschaft für Dermopharmazie gern bereit, die EU-Kommission bei der Umsetzung dieses Vorhabens fachlich zu unterstützen.

Literatur

[1] Empfehlung der EU-Kommission vom 22. September 2006 über die Wirksamkeit von Sonnenschutzmitteln und diesbezügliche Herstellerangaben (2006/647/EG), veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Union L 265/39-43 vom 26.09.2006

[2] Ulrich C, Hacketal M, Ulrich M, Forschner T, Sterry W, Stockfleth E: Prevention of UV-induced malignant and infectious skin diseases in organ transplant patients by regular use of a liposomal sunscreen. Postervortrag, 16. Kongress der European Academy of Dermatology and Venerology (EADV) vom 16. bis 20.05.2007 in Wien

[3] Bielfeld S, Hansen P, Medve-Königs K, Wigger-Alberti, W: Dermokosmetischer Sonnenschutz. Leitlinie der GD Gesellschaft für Dermopharmazie e.V. in der Fassung vom 23.11.2007. www.gd-online.de

[4] COLIPA, European Cosmetic, Toiletry and Perfumery Association: International Sun Protection Factor Test Method (2006). www.colipa.com

[5] Phan TA, Halliday GM, Barnetso RS, Damian DL: Spectral and dose dependence of ultraviolet radiation-induced immunosuppression. Front Biosci 11 (2006) 394-411

[6] Marrot L, Belaïdi JP, Meunier JR: Importance of UVA photoprotection as shown by genotoxic related endpoints: DNA damage and p53 status. Mutat Res 571 (2005) 175-184

[7] Zastrow L, Ferrero L, Herrling T, Groth N: Integrated sun protection factor – a new sun protection factor based on free radicals generated by UV irradiation. Skin Pharmacol Physiol 17 (2004) 219-231

[8] UVA-Schutzleistung von Sonnenschutzmitteln. Stellungnahme der Gesellschaft für Dermopharmazie vom 26.01.2006. www.gd-online.de

[9] Australian Standards, Report No. AS 2604: Sunscreen products – evaluation and classification (1993)

[10] Deutsche Industrienorm 67502: Charakterisierung der UV-A-Schutzwirkung von dermalen Sonnenschutzmitteln durch Transmissionsmessungen unter Berücksichtigung des Lichtschutzfaktors (2005)

[11] COLIPA, European Cosmetic, Toiletry and Perfumery Association: In vitro UVA Test Method (2007). www.colipa.com

Diese Stellungnahme wurde von der Task Force „Licht.Hautkrebs.Prävention“ der GD Gesellschaft für Dermopharmazie e.V. unter Federführung von Dr. Joachim Kresken, Viersen, und Prof. Dr. Hans Christian Korting, München, erarbeitet und vom Vorstand der GD zur Veröffentlichung freigegeben.

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Fußpilz

Gesellschaft für Dermopharmazie gibt Ratgeberbroschüre für Verbraucher heraus

(Berlin, 31. 3. 2008) Etwa ein Drittel aller Erwachsenen in Deutschland ist von Fußpilz betroffen, doch es gibt einfache und wirksame Behandlungsmöglichkeiten. Darum hat die GD Gesellschaft für Dermopharmazie e.V. die Erkrankung zum Thema ihrer neuesten Ratgeberbroschüre gemacht und verstärkt damit ihr Engagement in der Verbraucherberatung. Die wissenschaftliche Fachgesellschaft befasst sich in vielerlei Hinsicht mit Fragen der Vorbeugung und Behandlung von Hauterkrankungen.

In Industrieländern ist Fußpilz (Tinea pedis) die häufigste Infektionskrankheit. Die Erkrankung ist zwar nicht lebensbedrohlich, kann aber zu schwerwiegenden Folgeerkrankungen führen. Sie sollte deshalb ernst genommen und rechtzeitig mit geeigneten Mitteln behandelt werden. Dazu stehen zahlreiche hochwirksame Arzneimittel zur Verfügung, von denen viele rezeptfrei in der Apotheke erhältlich sind. Sogar eine Einmalbehandlung ist möglich.

Die neue Ratgeberbroschüre der GD praktische Tipps zur Auswahl und richtigen Anwendung von Fußpilzmitteln. Außerdem erklärt sie, wie Fußpilz übertragen wird, welche Maßnahmen vor der Ansteckung schützen können und was beim Schuhkauf zu beachten ist. Außerdem werden die verschiedenen Erscheinungsformen dargestellt und Empfehlungen gegeben, in welchen Fällen ein Arzt bzw. Hautarzt aufgesucht werden sollte.

Die Broschüre kann von den Websites www.gd-online.de und www.hautapotheke.de heruntergeladen werden.

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